Stadtweite Einbürgerungsfeiern

Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

26.10.2023 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für festliche, öffentliche und stadtweite Einbürgerungsfeiern für in Köln lebende Menschen zu erstellen und diese bis Ende des Jahres 2023 dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales sowie dem Integrationsrat vorzulegen.

Die erste Einbürgerungsfeier soll im Jahr 2024 stattfinden und in Köln lebende Menschen sind einzuladen, die in den letzten 12 Monaten die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen bekommen haben.

Die Übergabe der Einbürgerungsurkunde durch die zuständigen Verwaltungsbehörden in deren Räumlichkeiten in einem nichtöffentlichen Rahmen wird dadurch nicht berührt.

Dabei ist sicherzustellen, dass auch diese Übergabe in einem der Bedeutung angemessenen feierlichen Rahmen stattfindet.

In geeigneten Fällen und mit Zustimmung der Betroffen kann die Übergabe der Einbürgerungsurkunden ausnahmsweise auf der Einbürgerungsfeier selbst erfolgen. Im Übrigen können im Rahmen der stadtweiten und öffentlichen Einbürgerungsfeiern Schmuckurkunden als symbolischer Akt übergeben werden.

Die Mittel hierfür sollen aus dem Produktbereich 01, Produktgruppe 0101 (u. a. Durchführung von Empfängen, Ehrungen und Veranstaltungen) bereitgestellt werden.   

 

Begründung:

Köln ist eine Einwanderungsstadt mit multikultureller Prägung. Jedes Jahr lassen sich ca. 3.000 Kölnerinnen und Kölner einbürgern. Die Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit zeigt das Bekenntnis der Menschen zu unserer freien demokratischen Grundordnung und den Werten unseres Landes. Die Verleihung der Staatsangehörigkeit steht am Ende eines langen Prozesses und stellt für die Betroffenen ein finales Ankommen in Deutschland als neuer Heimat dar.

Durch eine stadtweite zentrale Einbürgerungsfeier sollen die neuen Staatsangehörigen in einem festlichen Rahmen willkommen geheißen werden. Durch einen Festakt mit Abspielen der Nationalhymne, der Übergabe einer Festurkunde und einem gemeinsamen Bekenntnis nach § 16 StAG soll die Bedeutsamkeit der Einbürgerung und die Aufnahme als neue Staatsangehörige gefeiert werden. Die Symbolkraft einer solchen Einbürgerungsfeier wurde auch von der aktuellen Bundesregierung erkannt und ist in dem kürzlich vorgelegten Referentenentwurf zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht ausdrücklich vorgesehen. Ein solcher Akt würde außerdem eine zusätzlich verstärkende integrative Wirkung mit sich bringen. Die Teilnahme an den Feierlichkeiten soll allen in den vorangegangenen 12 Monaten eingebürgerten Personen angeboten werden. 

Das Verfahren zur Übergabe von Einbürgerungsurkunden nach § 16 StAG soll dabei unberührt bleiben, um Einbürgerungsverfahren nicht zu verzögern. Die zuständige Ausländerbehörde soll hierbei einen möglichst feierlichen Rahmen sicherstellen, um die Bedeutung dieser Übergabe angemessen zu würdigen.
 

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Christina Dumstorff

Christina Dumstorff

Mitglied des FDP-Kreisvorstands

Sprecherin für Gleichstellung

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Katja Hoyer

Sozialpolitische Sprecherin der FDP-Ratsfraktion

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Jugendpolitische und Integrationspolitische Sprecherin der Ratsfraktion

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Catherine Schöppen

Catherine Schöppen

Sprecherin für Bürgerbeteiligung

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