Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung zur Seveso-2 Richtlinie

23.03.2015 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

die FDP-Fraktion hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün setzen zu lassen:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einer Entscheidung – Rechtssache C 53/10 – am 15. September 2011 festgestellt, dass alle Städte und Gemeinden bei Bauanträgen zu prüfen haben, ob sich das Ansiedlungsvorhaben möglicherweise in einem kritischen Abstand zu Industrie- oder Gewerbebetrieben befindet, in denen in großen Mengen gefährliche Stoffe vorhanden sind. Auch im sogenannten unbeplanten Innenbereich gem. § 34 des Baugesetzbuches würden die Vorgaben von Art. 12 Abs. 1 der SEVESO-II-Richtlinie wirken.

Zur Vermeidung einer Vielzahl von ggf. notwendigen gutachterlichen Einzelfallprüfungen (s. OVG Münster Beschluss vom 21.02.2012 – 2 B 15/12) hat die Stadt Leverkusen in Folge dieser Entscheidung den TÜV Rheinland beauftragt, die Auswirkungen auf die Stadt zu un-tersuchen. Das Ergebnis wurde am 13.3.2015 vorgestellt und wird im Rat der Stadt Leverkusen am 23.3. 2015 beraten (http://www.leverkusen.com/presse/db/presse.php?view=00031486). Es ergab sich, dass die für die Planung zu berücksichtigenden „angemessenen“ Abstände die pauschalen „Achtungsabstände“ meist deutlich unterschreiten. Dies gibt Planungsfreiheit. Ein Zonenkonzept soll Leitlinien für die Planung und Rechtssicherheit geben.
Die Leverkusener Baudezernentin gab an, „das historisch gewachsene enge Nebeneinander von Wohnbebauung und Industriebetrieben ist eine Leverkusener Besonderheit“. Dies trifft nicht zu: das gibt es auch in Köln. Wir fragen die Verwaltung daher:

1. Inwieweit kann die Stadtverwaltung Zugang zum TÜV-Gutachten unserer Nachbarstadt erhalten und wie beurteilt sie das Gutachten fachlich als Grundlage für Rechts- und Planungssicherheit für Anwohner, Verwaltung und Betriebe, wie es die Leverkusener Baudezernentin darstellt?
2. Inwieweit lassen sich bereits aus dem Leverkusener TÜV-Gutachten Analogieschlüsse für Flittard, Dünnwald oder linksrheinische Stadtviertel gegenüberliegend der Stadt Leverkusen ableiten?
3. Wie viele relevante Betriebe bzw. Standorte gibt es in Köln und in angrenzenden Gemeinden (soweit möglich aufgeschlüsselt nach Gemarkung und Stadtbezirk), die Achtungsabstände auf dem Stadtgebiet auslösen können?
4. Inwieweit gab es seit 2012 in Köln Seveoso-2-relevante gutachterlicher Prüfungen im Zusammenhang mit Planungen bzw. Bauvorhaben in Achtungsbereichen, sind der Verwaltung Konfliktfälle bekannt und wie bewertet die Verwaltung z. B. die kürzlich aufgeworfene Diskussion über die Auswirkung der Firma Frechem (Frechen) auf Planungen im angrenzenden Köln?
5. Inwieweit gibt es einen Austausch unter den Fachdienststellen, kann die Verwaltung die Kosten des Leverkusener Gutachtens in Erfahrung bringen und wie beurteilt die Stadtverwaltung das Vorgehen der Stadt Leverkusen unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten - z. B. vor dem Hintergrund einer Übertragung auf Köln?

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