Strafrechtliche Konsequenzen beim Doping in Deutschland

17.06.2007 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Beschluss des Kreishauptausschusses der FDP-Köln vom 26.04.2006 Der Beschluss wurde in den FDP-Bundesparteitag vom 15.-17.6.2007 in Stuttgart eingebracht und dort in die Sportkommission verwiesen. Antragsteller: Ulrich Breite Die Kölner FDP spricht sich für eine strafrechtliche Verschärfung der Gesetze beim Doping im Sport ähnlich der italienischen Regelungen aus. Begründung: Doping im Sport ist nicht nur gesundheitsgefährdend und unsportlich, sondern auch vorsätzlich begangener Betrug. Geschädigte sind nicht nur die Zuschauer, sondern noch vielmehr die sportlichen Mitbewerber, die um den sportlichen und finanziellen Erfolg gebracht werden. Leistungssport wird schon lange nicht mehr vom Amateurgedanken getragen. Auch die olympische Bewegung hat dieser Entwicklung Rechnung getragen und Profis zu den Spielen zugelassen. Sportlicher Erfolg und Misserfolg ist maßgeblich entscheidend für das finanzielle Einkommenssituation der jeweiligen Leistungssportler. Wer dopt, will sich mit betrügerischen Mitteln auf Kosten Dritter finanziell bereichern. Dieser Betrug gehört unter Strafe gestellt. Italien ist Vorreiter in Europa gegen den Kampf des Wettbewerbsbetruges mit Doping im Sport und sollte für Deutschland als Vorbild dienen. Die FDP, die Partei ergreift für den Leistungs- und Wettbewerbsgedanken, sollte darum auch Vorreiter gegen den Kampf im Wettbewerbsbetrug sein. Diese Vorreiterrolle sollte die FDP auch im Sport spielen.

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