Sportpark Müngersdorf

23.04.2002 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Der Sportausschuss hat auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer Organisationsuntersuchung zu prüfen, ob und welche Synergien entstehen, wenn die Vermarktung und der Betrieb der Anlagenteile des Sportparks Müngersdorf, die derzeit vom Sportamt der Stadt Köln vermarktet und betrieben werden, künftig durch die Kölner Sportstätten GmbH erfolgen würde. Hierbei sind die Belange des Breitensports zu berücksichtigen und nicht zurückzudrängen. Das Untersuchungsergebnis sollte bis zu den Sommerferien 2002 vorgelegt werden. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit die Untersuchung des Sportamtes bei der z.Zt. in der Verwaltung durchgeführten Aufgabenkritik vorgezogen werden kann, um die Schnittstellenproblematik, Zuständigkeiten und Optimierung der Abläufe zu beleuchten. Das Ergebnis und die sich daraus ableitenden Handlungsansätze sind dem Sportausschuss vorzustellen. Begründung: Der Kölner Sportstätten GmbH obliegt im Sportpark Müngersdorf derzeit lediglich die Vermarktung und der Betrieb der sogenannten „Hauptkampfbahn“. Die übrigen Anlagenbereiche werden durch das Sportamt verwaltet und betrieben. Ziel der Untersuchung sollte es sein zu prüfen, ob und in welcher Höhe Synergien dadurch erzielt werden können, wenn Betrieb und Vermarktung des gesamten Sportparks in einer Hand - bei der Kölner Sportstätten GmbH - zusammengeführt würden. Die Vorteile bestünden darin, dass nur noch ein Verantwortlicher für den Betrieb und die Vermarktung des Sportparks zuständig wäre, so dass für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen keine Abstimmungen mehr mit dem Sportamt erfolgen müssten. Darüber hinaus ließe eine einheitliche Führung des Sportparks Müngersdorf deutliche Vorteile erkennen in - einer verbesserten Gesamtauslastung und Belegungsabstimmung ohne störende Schnittstellen, - einem optimierten Personaleinsatz durch Betreuung aller Bereiche aus einem einzigem Mitarbeiterpool, - der Vermeidung von Fehlplanungen und Missverständnissen bei der Parallelnutzung, - einem harmonischeren Abgleich der Interessenlagen unterschiedlicher Nutzergruppen, - den zielgerichteten Substanzausbau der Gebäude und Anlagen zwecks Besucherkomfort und Werterhaltung mit den Möglichkeiten einer GmbH und - der marktgerechten Ausweitung des Angebotsspektrums für sportliche Nutzung, Events und mediale Zwecke.

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