Resolution zur Gemeindefinanzreform

19.03.2002 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Folgender Beschluss wurde aufgrund eines gemeinsamen Antrages aller Fraktionen beschlossen: Der Rat der Stadt Köln fordert die Finanz- und Innenminister des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Mitglieder des Deutschen Bundestags und des Landtages Nordrhein-Westfalen auf, umgehend die Grundlagen für eine umfassende Gemeindefinanzreform zu schaffen. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, dass die Gemeindefinanzreform Voraussetzung des Finanzstabilitätspakts von Bund, Ländern und Gemeinden sein muss. Daher begrüßt der Rat der Stadt Köln, dass der Deutsche Bundestag im Frühjahr 2002 eine Kommission einsetzen wird, die sich mit dem grundsätzlichen Problem des kommunalen Finanzsystems befassen soll. Der Rat der Stadt Köln fordert, dass folgende Eckpunkte in einer umfassenden und zukunftsweisenden Gemeindefinanzreform Berücksichtigung finden: · frühzeitige Beteiligung der Gemeinden an allen Staatsverträgen, Gesetzesentwürfen und Rechtsverordnungen, die das Recht der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 78, 79 der Landesverfassung NRW berühren; · gesetzliche Festschreibung des Konnexitätsprinzips - derjenige Gesetzgeber, der den Städten, Gemeinden und Kreisen kostenträchtige Aufgaben überträgt, muss auch für die Finanzierung der Aufgaben aufkommen - auf Bundes- und Landesebene und dessen strikte Einhaltung; · Verstetigung der kommunalen Einnahmen durch Schaffung eines höheren eigenständigen Steueranteils der Kommunen als verlässliche Einnahmequelle, hierbei ist auch eine höhere Beteiligung der Kommunen am Aufkommen der Gemeinschaftssteuern zu prüfen; · Erhalt und Ausbau der kommunalen Finanzautonomie durch eine Reform der kommunalen Steuern mit eigenem Hebesatzrecht unter Berücksichtigung der Teilhabe an der Wertschöpfung der Kommune; · Berücksichtigung der Steuerkraft der Gemeinden bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung zeitnah an der tatsächlichen Steuerkraft, um Periodensprünge zu vermeiden; · Erhöhung des kommunalen Handlungsspielraums durch die Begrenzung von Pflichtaufgaben bzw. die Abschaffung oder Reduzierung von Vorgaben für die Aufgabenerfüllung sowie die Pauschalierung von Fördermitteln. Begründung: Die Steuerausfälle in den Kommunen im letzten Jahr wurden durch eine Reihe unterschiedlicher Faktoren hervorgerufen: Neben der konjunkturellen Entwicklung und branchenspezifischen Ursachen spielten auch Unternehmensumstrukturierungen unter Nutzung seit langem bestehender organschaftlicher Regelungen eine Rolle. Aber auch die Folgen der Verlagerung von immer mehr Aufgaben durch Land und Bund auf die Gemeinden ohne angemessene finanzielle Kompensation haben die Kommunen an den Rand ihrer Handlungsfähigkeit gebracht. Nur mit einer solchen Vielzahl unterschiedlicher Ursachen lässt sich die große Differenz der Aufkommensentwicklung zwischen den einzelnen Städten und Gemeinden im Rahmen des negativen Gesamttrends bei den Gemeindesteuern nachvollziehbar erklären. Jeder erfolgversprechende Vorschlag zur Bekämpfung der kommunalen Steuerausfälle muss diese Ursachenvielfalt berücksichtigen. Der Teufelskreis zwischen wachsenden Aufgaben, sinkenden Einnahmen und steigenden Defiziten der Städte muss durchbrochen werden. Die Krise ist nicht selbstverschuldet, sondern beruht auf Fehlern in unserem Finanzsystem. Dies gilt insbesondere für die derzeitige Ausgestaltung der Gewerbesteuer als der wichtigsten eigenen Steuerquelle. Bund und Land dürfen auch nicht länger Kosten auf die Kommunen verschieben. Sie müssen den Städten Entlastung bei den hohen Sozialausgaben verschaffen und im Interesse von Konjunktur und Arbeitsplätzen den Verfall ihrer Investitionen stoppen. Soforthilfe ist ebenso dringend wie eine mittelfristig wirkende Gemeindefinanzreform. Bund und Land müssen unter Einbeziehung der Städte und Gemeinden zu den zentralen Strukturproblemen der Gemeindefinanzen konkrete Lösungsvorschläge erarbeiten. Dabei darf die Diskussion zur Gemeindefinanzreform nicht auf das Thema Gewerbesteuer verengt werden, sondern es müssen auch verbindliche Regelungen zwischen Aufgabenübertragung und Finanzierung gefunden werden. Unbestreitbar sind die bestehenden kommunalen Steuern reformbedürftig. Kommunale Steuern mit Hebesatzrecht stärken die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen insbesondere in strukturpolitischer Hinsicht und sind daher unverzichtbar. Das kommunale Interesse an der örtlichen Struktur- und Wirtschaftsentwicklung gilt es fortzuentwickeln. Reine Alimentationsverfahren, in denen Steueranteile des Bundes bzw. des Landes verteilt werden, untergraben den Gestaltungswillen der Kommunen. Ziel der Kommission muss sein, die Gemeindefinanzen umfassend zu reformieren, um Städten und Gemeinden wieder verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen zu verschaffen. Um die Kommunalfinanzen wieder ins Lot zu bringen, sind neben einer Finanzreform die Pflichtaufgaben zu begrenzen und die Standards abzusenken.

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