Rechtswidriges Bewohnerparken

Anfrage der FDP-Fraktion im Verkehrsausschuss

22.11.2022 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Bewohnerparkzone im Pauliviertel für rechtswidrig erklärt. Die Datengrundlage, mit der die Parkzone begründet wurde, wird vom Gericht als nicht ausreichend angesehen.

Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion:

1. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus dem Urteil?

2. Inwieweit ist die Verwaltung bereit, die bisher nur für die Klagenden gültige Entscheidung auf alle Parkenden anzuwenden und die Bewohnerparkzone im Pauliviertel auszusetzen, oder will die Verwaltung weitere Klagen ermutigen?

3. Wie hoch sind die Gerichts- und Anwaltskosten für die Stadt?

4. In wie vielen Bewohnerparkzonen hat die Verwaltung mit der gleichen unzureichenden Datenerhebung gearbeitet?

5. Inwieweit wird die Verwaltung die Datengrundlage auch in anderen Bewohnerparkzonen nachbessern?

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Christian Beese

Christian Beese

Verkehrspolitischer Sprecher der Ratsfraktion, Wahlkreismitarbeiter Reinhard Houben MdB

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50667 Köln
Fon 0221 253725
Fax 0221 253724
christian.beese@fdp-koeln.de

Eva-Maria Ritter

Eva-Maria Ritter

Schriftführerin des FDP-Kreisverbands Köln

Sachkundige Einwohnerin im Verkehrsausschuss

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