Rechtswidrige Tempolimits in Köln?
Anfrage der FDP-Fraktion im Verkehrsausschuss
28.04.2020 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
In Overath-Immekeppel, im Rheinisch-Bergischen Kreis, existierte über 30 Jahre ein Tempolimit von 30km/h. Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2016 ist dieses Tempolimit rechtswidrig geworden. Durch die Prüfung, dort eine Geschwindigkeitsmessanlage aufzustellen, ist dies erst aufgefallen. Daraufhin hat man das Schild abgebaut und somit das Tempolimit aufgehoben.
Der dazugehörige Paragraph 45 Abs.9 S.4 Ziffer 6 StVO besagt u.a. folgendes:
Die streckenbezogene Anordnung eines Tempolimits von 30 km/h ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. […] Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.
In Köln gibt es ebenfalls einige Stellen innerorts, welche ähnliche Voraussetzungen haben. Tempo 30 darf es nur geben, wenn eine Schule, ein Kindergarten oder eine Senioreneinrichtung über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder wenn im Nahbereich starker Zielund Quellverkehr herrscht.
Ausnahmen machen Geschwindigkeitsbegrenzungen von 50 km/h auf 30 km/h zur Lärmminderung. Dies ist eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme, über die in der Zuständigkeit der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde zu entscheiden ist. Nach Meinung des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen wird jedoch der widmungsrechtliche Zweck einer Bundes- oder Landesstraße durch solch eine verkehrsrechtliche Anordnung in Frage gestellt. Zudem kann durch eine Beschränkung des Verkehrs eine Verlagerung stattfinden, die eine Mehrbelastung an anderer Stelle hervorruft.
Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion die Verwaltung:
1. Inwieweit ist der Verwaltung der Fall aus Overath bekannt?
2. Inwieweit trifft das Problem auch auf in Köln verhängte Tempolimits zu?
3. Inwieweit hat die Verwaltung die in Köln bestehenden Tempolimits anhand der neuen Rechtslage überprüft?
4. Inwieweit sind Tempolimits über längere Strecken, wie auf den Ringen oder der Bergisch Gladbacher Straße, vor diesem Hintergrund zulässig?
5. Inwieweit werden verhängte Tempolimits in Köln regelmäßig ob ihrer Rechtsmäßigund Sinnhaftigkeit überprüft?