Liberale Ansätze in der Reproduktionsmedizin - Eizellenspende freigeben

09.10.2012 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Die Beschränkung, nur verheirateten Paaren reproduktionsmedizinische Behandlungen zu eröffnen, ist abzuschaffen. Alle Erwachsenen mit Kinderwunsch sind grundsätzlich berechtigt, diesen auch mit reproduktionsmedizinischen Maßnahmen oder auf dem Weg der Adoption zu verwirklichen.

Des weiteren ist das Verbot der nicht-kommerziellen Eizellenspende aufzuheben bei einer Beibehaltung des Verbots von kommerzieller Eizellspende und -handel. Die Spenderin muss juristisch angemessen aufgeklärt sowie über die möglichen auftretenden Folgekomplikationen der Eizellenspende medizinisch aufgeklärt werden.

Begründung

Selbstbestimmte Fortpflanzung
Die Methoden der Reproduktionsmedizin sollten grundsätzliche allen erwachsenen Personen mit Kinderwunsch offen stehen. Für Liberale kann es keine Beschränkung allein auf stabile eheliche Gemeinschaften geben. Voraussetzung für eine Behandlung soll eine umfassende Beratung sein, die sich über die existenzielle Bedeutung einer solchen Entscheidung im klaren sein müssen. Die Adoptionsbedungungen für alle Adoptionswilligen sollen erleichtert werden als alternative Möglichkeit zur Erfüllung eines Kinderwunsches. Auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende sollten Kinder adoptieren können.

Legalisierung von Eizellspenden

Aus liberaler Sicht gibt es keine stichhaltigen Argumente gegen eine Legalisierung nichtkommerzieller Eizellspenden. Weder unterscheiden sich die dadurch resultierenden Familienverhältnisse mit biologischer und sozialer Mutter von denen durch Adoption oder Samenspende ausgelösten Konstellationen, noch wird auf potentielle Spenderinnen ökonomischer Druck ausgeübt, da die kommerzielle Eizellspende und der Handel mit Eizellen weiterhin verboten bleiben sollen. Um sicherzustellen, dass die Spenderin sich über die Folgen ihrer Spende im Klaren ist, muss vor jeder Spende eine umfassende Beratung hinsichtlich der juristischen Konsequenzen und der potentiellen medizinischen Risiken der invasiven Eizellentnahme erfolgen. Die finanzielle Absicherung der Spenderin gegen eventuell auftretende schädliche Gesundheitsfolgen ist Aufgabe der Empfängerin der Spende. Für Liberale ist es unter diesen Umständen nicht statthaft, die Entscheidungsfreiheit einer informierten, mündigen Bürgerin unzulässigerweise zu beschränken.

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