Lärmarmer Asphalt

02.06.2004 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung des kommenden Bau- und Verkehrsausschusses setzen lassen. In der Vergangenheit waren in Köln vermehrt bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Vorbehalte gegen Bebauungspläne vorgebracht worden, die mit der Lärmentwicklung von Hauptverkehrsstraßen begründet wurden. Eine neue Strecke mit „doppellagigem offenporigem Asphalt“ hat in Augsburg Pegelminderungen von 8 dB(A) für PKWs und 7 dB(A) für LKWs ergeben. Die FDP-Fraktion hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses setzen lassen. 1. Wie beurteilt die Verwaltung den Einsatz von offenporigen Straßenbelägen, insbesondere des „doppellagigen offenporigen Asphalts“ in Bezug auf die Verringerung von Lärmemissionen? 2. Wie hoch ist derzeit der Anteil von offenporigen Straßenbelägen am gesamten Straßennetz in Köln und wie stark werden aktuell bei der Sanierung und beim Neubau von Straßen im innerstädtischen Bereich offenporige Beläge eingesetzt? 3. Welche Preisunterschiede weist „doppellagiger offenporiger Asphalt“ im Vergleich zu üblicherweise eingesetztem Asphalt auf? 4. Inwieweit kann eingesparter passiver Lärmschutz z.B. beim Ausbau der Rheinuferstraße im Zuge des Rheinauhafens Mehrkosten für „doppellagigen offenporigen Asphalt“ ganz oder teilweise kompensieren? 5. Inwieweit nutzt die Verwaltung die Möglichkeit, im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen Investoren dazu zu gewinnen, über Erneuerung von Straßen mit lärmoptimierten Straßenbelägen die Belastung in den Plangebieten zu verringern?

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