Keine Einheitshöchstgeschwindigkeit im Kölner Straßennetz

28.09.2011 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung setzen lassen:

Der Rat möge beschließen:

Die Leistungsfähigkeit der Kölner Straßen wird erhalten. Eine Einheitshöchstgeschwindigkeit im sehr heterogenen Kölner Straßennetz wird abgelehnt.

Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit für den Verkehr auf 50 km/h erfolgt nur auf Teilstrecken, die zuvor von der Verwaltung eingehend nach folgenden Kriterien überprüft wurden:

1. Beurteilung der Unfallhäufigkeit und Verkehrssicherheit auf den jeweiligen Strecken.
2. Messungen der Verkehrsdichte zu unterschiedlichen Zeiten und Belastungssituationen.
3. Messungen der Lärmbelastung durch den Verkehr.
4. Den Straßenverhältnissen und dem Ausbaustandard angemessene Reisege-schwindigkeit.

Begründung:

Rheinuferstraße, Innere Kanalstraße, Industriestraße und der Militärring sind die wichtigsten Verkehrsadern der Stadt Köln und ihre Leistungsfähigkeit sollte nicht der politisch verordneten Opportunität rot-grüner Spielwiesen geopfert werden. Es ist z.B. nicht nachzuvollziehen und wird von Autofahrerinnen und Autofahrern als Schikane empfunden, im Rheinufertunnel nur 50 km/h fahren zu dürfen. Dies hat mit Verkehrssicherheit und Umweltschutz wenig zu tun. Laut ADAC wird der Autofahrer in keiner Stadt so drangsaliert (Rote Wellen usw.) wie in Köln.

Eine differenzierte Beurteilung der Hauptverkehrsstraßen in Köln und der verordneten Höchstgeschwindigkeiten ist erforderlich und notwendig und muss durch die Verwaltung erfolgen. Ein entsprechender Beschluss durch Ratsgremien ist zu fassen, da bei dieser wichtigen Angelegenheit eine alleinige Entscheidung der Verwaltung als willkürlich und untransparent empfunden wird.

Die Ankündigungen von Rot-Grün bezüglich der Tempolimits lassen sehr begründet den Verdacht aufkommen, dass nach der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 Stundenkilometer die nächsten Starenkästen aufgestellt werden, um die Kölner Autofahrerinnen und Autofahrer abzukassieren. Wieder einmal müssen eine vermeintliche Reduzierung von Unfallrisiken und des Schadstoffausstoßes als Begründung einer neuen Belastung der Bürgerinnen und Bürger herhalten.

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