Kölner Flüchtlingspolitik

20.06.2002 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Der Rat hat in seiner heutigen Sitzung auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP folgenden Beschluss gefasst: · Da die Unterbringungsmöglichkeit für unerlaubt eingereiste Personen in der Kunftstraße in Köln-Kalk aufgrund der Pläne des Investors nur bis zum Ende des Jahres 2002 gegeben ist, wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für kurzzeitige Unterbringungsmöglichkeiten unerlaubt eingereister Personen zu erarbeiten. · In das Konzept sollen Maßnahmen zur verbesserten erkennungsdienstlichen Behandlung unerlaubt eingereister Personen (unter Beteiligung des Polizeipräsidenten) analog der Regelungen der Stadt Dortmund einfließen. Alle Möglichkeiten des Ausländerrechts sind hierbei auszuschöpfen. · In die Unterbringungsmöglichkeit in der Kunftstraße sind grundsätzlich Neu- und Wiederzugänge von illegal eingereisten Personen unterzubringen. · Die Frist in der Benutzungsordnung der Wohnheime und Unterbringungsunterkünfte, nach deren Ablauf bei freiwilliger Abwesenheit von illegal eingereisten Personen in der Unterbringung deren Unterkunft geräumt und anderweitig vergeben wird, ist von einem Monat auf eine Woche zu reduzieren, da davon auszugehen ist, dass sich die dort untergebrachten Personen an Recht und Gesetz halten und mit ihrer Grenzübertrittsbescheinigung Deutschland verlassen haben. · Wer seine zur Verfügung gestellte Unterkunft freiwillig länger als eine Woche nicht nutzt und damit seinen Platz in der Unterkunft verliert, ist im Falle seiner Rückkehr in einer Erstunterkunft unterzubringen. · Das Konzept ist dem Ausschuss für Soziales und Senioren in der ersten Sitzung nach den Herbstferien vorzulegen. Begründung: Köln ist die Heimat vieler Kulturen und Menschen mit ausländischer Herkunft, die rechtmäßig hier leben und das gesellschaftliche wie auch das wirtschaftliche Leben unserer Stadt bereichern. Köln steht für Vielfalt und kulturelles Miteinander, das es zu fördern gilt. Anderseits suchen Menschen Köln auf, die nicht rechtmäßig sondern durch illegale Einreise nach Köln kommen, die sich als nach dem Asylrecht nicht verfolgt betrachten und die keinen ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus haben. Sie haben sich schon bei der Einreise nicht an die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gehalten und leider hält sich eine bestimmte Anzahl der illegal eingereisten Personen auch nicht an gesellschaftliche und rechtstaatliche Regeln. Dieses Verhalten kann die Stadt Köln nicht billigen, da es den gesellschaftlichen Konsens zerstört, dass sich alle Menschen unabhängig ihrer Herkunft und Stellung an Gesetze zu halten haben. Der Rat der Stadt Köln unterstützt darum die Verwaltung in ihrem Engagement, den Zustrom von illegal einreisten Personen nach Köln zu unterbinden und unter Beachtung der geltenden Rechtslage in ihr Heimatland zurückzuführen.

Feedback geben