Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften

20.04.2005 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen setzen lassen. Im Jahr 2003 stellte die FDP-Fraktion mehrere Anträge bezüglich der Gleichstellung von homosexuellen eingetragenen Lebenspartnerschaften und heterosexuellen Ehen. Damals wurden die Anträge vorab mit der Aussage des Stadtdirektors, diese Gleichstellung sei aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen derzeit noch nicht herzustellen, zurückgezogen. Nun sind fast zwei Jahre vergangen und im Bundestag wurde das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz beschlossen und im Landtag NRW steht die Änderung von ca. 50 Einzelgesetzen aus diesem Grund an. Wir fragen die verwaltung: 1. Inwieweit sind Beamte, Angestellte und Arbeiter innerhalb ihres Dienstverhältnisses bei der Stadt Köln beim Eingehen einer Ehe oder Eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. bei bestehenden Eingetragenen Lebenspartnerschaften oder Ehen gleichberechtigt? Zu welchem Zeitpunkt und durch welche Maßnahmen will die Verwaltung diese Gleichstellung sicherstellen? 2. Wie weit sind die Verhandlungen über die Gleichstellung von Eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe bei der Zusatzversorgungskasse und der Gemeinsamen Betriebskrankenkasse der Stadt Köln? Zu welchem Zeitpunkt plant die Verwaltung die Gleichberechtigung der beiden staatlich anerkannten Partnerschaftsmodelle in die Satzungen der beiden Institutionen einzubringen? 3. Welche stadtbeteiligten Gesellschaften sehen, außer der kölnmesse, in ihren Tarifverträgen oder den Entwürfen zu neuen Tarifverträgen die Gleichberechtigung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft vor? Wann ist jeweils die nächste Gelegenheit, von Seiten der Stadt und der stadtbeteiligten Gesellschaften eine solche Gleichberechtigung tarifvertraglich festzuhalten?

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