Gefährdung der Wahlfreiheit für die Geburt

29.04.2014 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion bittet, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Gesundheitsausschusses zu setzen.

Viele Krankenhäuser können die Geburtsbegleitung durch eine freiberuflich tätige Beleghebamme aktuell nicht mehr anbieten, denn viele Beleghebammen sind nicht mehr in der Lage, kostendeckend zu arbeiten (steigende Haftpflichtprämien), und sind damit gezwungen, ihre freiberufliche Tätigkeit aufzugeben.

Neben der eigentlichen Geburtshilfe leisten Hebammen individuelle und flexible Unterstützung für Schwangere und frisch gebackene Eltern bzw. junge Familien. Dazu gehört die Vorbereitung auf das Leben als Mutter bzw. Eltern, die spontane Hilfe im Frühwochenbett (Stillprobleme, Gedeihstörungen), Schwangerenvorsorge, Hilfe bei Beschwerden in der Schwangerschaft, Stillberatung, Rückbildungsgymnastik und Geburtsvorbereitung etc. Außerdem können Hebammen im Rahmen ihrer nachgeburtlichen Betreuung der Familien feststellen, ob eine mögliche Gefährdung des Kindswohles besteht, und so leisten sie aktive Sozialarbeit.

Aufgrund der Versicherungsproblematik haben sich seit 2010 ungefähr 20 Prozent der Hebammen aus der Geburtshilfe verabschiedet, Tendenz steigend. Für werdende Mütter und Familien bedeutet das, dass ihre flächendeckende Grundversorgung mit Hebammenhilfe nicht mehr gewährleistet und damit auch das Menschenrecht auf freie Wahl des Geburtsortes gefährdet ist. Aktuell ist es für Schwangere sehr schwierig, eine Hebamme zu finden.


In diesem Zusammenhang bittet die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Mit welchen Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Wegfall der Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen und der Einschränkung der flächendeckenden Grundversorgung mit Hebammenhilfe ist für werdende Mütter bzw. junge Familien in Köln zu rechnen?

2. Wie viele Beleghebammen sind zurzeit in den Kölner Krankenhäusern tätig und inwiefern wird zukünftig das Belegsystem verändert?

3. Wie viele Hebammen arbeiten ohne einen Belegvertrag freiberuflich oder selbstständig in Köln und sind langfristig aufgrund eines Wegfalls der Berufshaftpflichtversicherung von Arbeitslosigkeit bedroht?

4. Wie viele Hebammen sind in den Kölner Krankenhäusern fest angestellt und inwiefern muss sich zukünftig an dieser Zahl etwas ändern, um flächendeckende Grundversorgung mit Hebammenhilfe zu gewährleisten?

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