Entwicklung der Mobilfunkkosten

05.12.2012 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzungen des Unterausschusses Informations- und Kommunikationstechniken und des AVR setzen zu lassen.

In einer Mitteilung des Rechnungsprüfungsamtes wird berichtet, dass eine deutliche Erhöhung der Mobilfunkkosten in den Jahren 2008 bis 2011 bei der Verwaltung festgestellt wurde. Diese Erhöhung erkläre sich einerseits aus dem Anstieg der Verträge insgesamt, andererseits aber insbesondere aus dem verstärkten Einsatz von mobilen Datenübertragungen mit Smartphones, iPads u.ä.. Hinzu kämen veraltete Konditionen aus dem 2006 abgeschlossenen Rahmenvertrag mit einem führenden Mobilfunkanbieter. Der Mobilfunkbereich ist einem stetigem Preisverfall unterworfenen. Dennoch wurden im Jahr 2011 Verträge mit einer Rahmenlaufzeit von 3 Jahren zzgl. einer Verlängerungsoption von einem Jahr abgeschlossen.
Im Ergebnis wurde außerdem in der Mitteilung festgehalten, dass ein regelmäßiger Wettbewerb vermutlich zu günstigeren Preisen für die Stadt Köln führen wird, jedoch sei zwischen der Notwendigkeit, aus Wettbewerbs- und Wirtschaftlichkeitsgründen regelmäßig auszuschreiben, und den Kosten für den Umstellungsaufwand abgewogen worden. In der Regel ist es so, dass ein Umstellungsaufwand heutzutage vom Provider übernommen wird und entsprechend als Service dem Kunden abgenommen wird.
In diesem Zusammenhang bittet die FDP-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 
1. Wodurch ist die Bindungsfrist von drei Jahren entstanden, wurde das in der Ausschreibung so vorgegeben oder war dies eine Bedingung des Anbieters und warum wird trotz gegenwärtiger rasanter technologischer Entwicklung an einer Rahmenvertragslaufzeit von drei Jahren festgehalten und diese sogar als angemessen angesehen? 
2. Inwiefern beinhalten bestehende Rahmenverträge (personenbezogene) Flatrates bzw. werden (personenbezogene) Flatrates in neue Rahmenverträge mit aufgenommen? 
3. Inwiefern verursacht eine Umstellung Aufwand und Kosten und inwiefern muss zwischen der Notwendigkeit, aus Wettbewerbs- und Wirtschaftlichkeitsgründen regelmäßig auszuschreiben, und den Kosten für den Umstellungsaufwand abgewogen werden? 

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