Bürgerbegehren "Rettet das Schauspielhaus"

13.04.2010 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat gemeinsam mit der SPD-Fraktion folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sonderratssitzung am 13. April 2010 setzen lassen: 


Der Beschlussvorschlag wird unter Ziffer II (Entscheidung in der Sache) wie folgt ergänzt:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Zeit bis zur Durchführung des Bürgerentscheides zu nutzen und die Möglichkeit einer Sanierung des Schauspielhauses für die Bürgerinnen und Bürger sowohl mit Blick auf das notwendige Kosten- und Zeitbudget als auch mit Blick auf die künstlerischen, bühnentechnischen und städtebaulichen Wirkungen bewertbar und kalkulierbar zu machen. In diesen Klärungsprozess sind, unter Hinzuziehung externen Sachvers-tandes und externer Moderation, die Vertreterinnen und Vertreter der Bühnen sowie des Bürgerbegehrens eng und transparent einzubeziehen. Die notwendigen Mittel sind bereit zu stellen. 

Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, bis zum Bürgerentscheid die urheber- und denkmalrechtlichen Rahmenbedingungen der zur Abstimmung stehenden Alternativen darzustellen und zu bewerten. 

Begründung:

Nach der Informationsveranstaltung des Oberbürgermeisters im Rathaus am 11.04.2010 hat sich das bisher sehr differenzierte Bild unterschiedlichster Sanierungsvarianten auf einige Kernvarianten konkretisiert. Dennoch sind Fragen offen geblieben, die bis zum Bürgerentscheid geklärt werden müssen, um den Bürgerinnen und Bürgern die notwendige Entscheidungsklarheit über die zur Abstimmung stehenden Alternativen zu verschaffen. 

Darüber hinaus fordern die Antragsteller eine verlässliche Einschätzung der rechtlichen Rahmenbedingungen einer möglichen Entscheidung. Die Verwaltung muss die Zeit bis zum Bürgerentscheid nutzen, Klarheit darüber zu verschaffen, inwieweit die Neubau- und auch die Sanierungsvariante mit denkmalschutz- und urheberrechtlichen Belangen vereinbart sind. 

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