Aufwendungsausgleichsgesetz

17.06.2007 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Beschluss des Kreishauptausschusses der FDP-Köln vom 26.04.2006 Der Beschluss wurde in den FDP-Bundesparteitag vom 15.-17.6.2007 in Stuttgart eingebracht und dort in die Bundestagsfraktion verwiesen. Antragsteller: Ortsverband West Die FDP-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für die Abschaffung der Umlagepflicht des Aufwendungsausgleichsgesetz einzusetzen. Begründung: Das zum 01.01.2006 in Kraft getretene Aufwendungsausgleichsgesetz zwingt mittelständische Unternehmen zu einer Umlage von wenigstens 1,3% der Lohnsumme. Die Unternehmen erhalten dafür einen Anspruch auf anteilige Erstattung der Krankheitskosten ihrer Mitarbeiter. Damit entsteht ein neues bürokratisches Monster. Das so genannte Aufwendungsausgleichsgesetz soll kleinen Unternehmen das Risiko von kranken Mitarbeitern nehmen. Zum "Schutz" kleiner Unternehmer ist die neue Versicherung direkt zwangsweise für alle Unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitern eingeführt worden. Mit seinen 59 Seiten Ausführungsbestimmungen* ist das Gesetz ein Albtraum für alle mittelständischen Unternehmen. Das Aufwendungsausgleichsgesetz schafft jede Menge Verwaltungsarbeit auf Seiten der Unternehmer und eine neue Bürokratie auf Seiten der Krankenkassen. Für jeden Krankheitstag ist zukünftig ein Antrag auf anteilige Kostenbeteiligung zu stellen. Damit bietet das Gesetz auch jede Menge neuer Missbrauchmöglichkeiten. Manche Unternehmer werden versuchen, ihre Kosten geschickt zu sanieren. Die Krankenkassen werden mit Kontrollen und verschärften Ausführungsbestimmungen, d.h. mit noch mehr Bürokratie, reagieren. Sicher wird die Erstattung der Arbeitskosten bald eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag vorgeschrieben sein. Mitarbeiter werden mit jedem Schnupfen bzw. Kopfschmerz zum Arzt gehen müssen, was zu erhöhten "Gesundheitskosten" führen wird. Mit der Zeit werden sicher die Ausschüttungsbeträge reduziert bzw. die Kosten der Versicherung angehoben werden. Dieses Aufwendungsausgleichsgesetz ist wieder ein klares Beispiel für "Gut gemeint, aber schlecht gemacht". Es bedeutet weniger Freiheit und mehr Bürokratie! *) Siehe z.B.: http://www.vdak-aev.de/arbeitgeber/aag_rdschr_spkk_stand051221_endfassung.pdf

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