Vergnügungssteuer auf After-Work-Partys

01.04.2004 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

FDP lehnt neue Vorschläge von Schwarz-Grün ab Da die neue Vergnügungssteuersatzung nicht die erhofften Erträge einbringt, aber die dramatische Haushaltssituation neue städtische Einnahmequellen erfordert, wird derzeit bei der Ratsmehrheit offensichtlich eine erweiterte Vergnügungsbesteuerung diskutiert. Angedacht ist nach einer vom Oberbürgermeister noch nicht schlussgezeichneten Verwaltungsvorlage eine Vergnügungssteuer auf Single- und After-Workpartys. Dazu erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Ralph Sterck: "Die Abzockerei in Köln geht in die nächste Runde. Da erstmals in der letzten Ratssitzung durch Schwarz-Grün in der Vergnügungssteuersatzung eine Sexsteuer integriert wurde, soll diese weiter ausgebaut werden. Unter dem § 2 Abs. 6 der Satzung, die die „Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“ als Steuertatbestand bestimmt, sollen nun unter den Begriff „ähnliche Einrichtungen“ auch die Single- und After-Work-Partys fallen. Die Begründung der Besteuerung ist einfach und zugleich hanebüchen: die Single- und After-Work-Partys sind Verkupplungsveranstaltungen. Sie dienen eindeutig der Namensgebung und dem Wesen nach als Einrichtung zur Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen. Die Veranstalter werben auch gezielt mit den Verkupplungschancen in ihren Veranstaltungen und werden daher zur Kasse gebeten. Nach der neuen Verwaltungsvorlage ist dabei unerheblich, ob die "Verrichtung des sexuellen Vergnügens" vor Ort geschieht. Die "gezielte Anbahnung" einer Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen ist mit einer "Einräumung" nach § 2 Abs. 6 Vergnügungssteuersatzung gleichzusetzen und erfüllt damit den Steuertatbestand. Die Möglichkeit der Anbahnung bzw. Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen wird durch den Eintrittspreis käuflich erworben und ist damit gewerblich. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass es auf der Veranstaltung oder in ihrem direkten "Umfeld" selbst zu sexuellen Handlungen kommt. Die Verwaltungsvorlage nimmt direkt Bezug auf die After-Work-Party der FDP in der Cocktailbar Vampire. Die Verwaltung führt dabei aus, "dass der Veranstaltungsort anscheinend ganz bewusst wegen seiner Nachbarschaft zum Park am Rathenauplatz ausgesucht wurde." Wegen der zu erwarteten "aggressiven Presseberichterstattung bei den genannten Sex-Tatbeständen" ist ein erhöhter Personalbedarf erforderlich. Die Verwaltung rechnet daher diesmal sogar mit 12 zusätzlichen Personalstellen. Die FDP hat die derzeitige Sexsteuer schon für eine weltoffene und tolerante Stadt als unwürdig kritisiert. Der neue Vorschlag steht dem nicht nach und führt uns schnurstracks zurück ins finstere Mittelalter. Die FDP fordert das sofortige Einstampfen der Verwaltungsvorlage nach dem Motto: Freie Liebe für freie Bürger!"

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