Lenke: Anonyme Geburt jetzt regeln

15.02.2003 Meldung FDP-Bundestagsfraktion

Anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Rechtmäßigkeit der Anonymen Geburt erklärt die frauen- und familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ina Lenke: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass es kein Grundrecht auf Auskunft über die leiblichen Eltern gibt. Mit dieser Entscheidung ist ein großes Hindernis für eine nationale Regelung der Anonymen Geburt auch in Deutschland aus dem Weg geräumt worden. Das Urteil stellt die Gesundheit von Mutter und Kind in den Vordergrund und zielt darauf, verheimlichte Geburten unter menschenunwürdigen Bedingungen sowie Kindsaussetzungen, die häufig mit dem Tod des Kindes enden, zu vermeiden. Das Angebot zur Anonymen Geburt richtet sich an verzweifelte Frauen, die sich durch das Verheimlichen ihrer Schwangerschaft in einer ausweglosen Notsituation sehen. Die bereits bestehenden Babyklappen sind ein erstes Angebot, helfen aber nicht den Frauen, sondern nur den Babys, und diesen auch nur dann, wenn sie ihre Geburt ohne ärztlichen Beistand überstanden haben. Die gesundheitlichen Risiken der Geburt für Mutter und Kind können Sie nicht lindern. Ich schlage vor, dass parteiübergreifend Vertreter aller Fraktionen im Deutschen Bundestag nach dem ermutigenden Urteil aus Straßburg nun bald wieder einen neuen Gesetzesvorschlag zu einer bundesweiten Regelung der Anonymen Geburt in den Bundestag einbringen.

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