Gebauer: Grundlegende Neuerungen bringen mehr Qualität an unsere Schulen (Teil 1/3)

Schuljahresstart 2019/20: Digitalpakt Schule, G9, Inklusion (Teil 1)

02.09.2019 Meldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Yvonne Gebauer, NRW-Schulministerin

Das neue Schuljahr startet in Nordrhein-Westfalen mit grundlegenden Neuerungen. Die Gymnasien starten ins neue G9, die Neuausrichtung der Inklusion beginnt und die Fördergelder aus dem Digitalpakt Schule in Höhe von einer Milliarde Euro können an die Schulen fließen. Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte, dass die Veränderungen eine Zäsur seien: „Mit dem neuen Schuljahr beginnt in Nordrhein-Westfalen eine neue Zeit. Wir lenken die Inklusion in geordnete Bahnen, wir geben den Schülerinnen und Schülern an den Gymnasien wieder mehr Zeit bis zum Abitur und mit der raschen Umsetzung des Digitalpakts unterstützen wir die Schulen auf dem Weg in eine digitale Zukunft. Wir schaffen somit weitere wichtige Voraussetzungen für guten Unterricht und beste Bildung an unseren Schulen – heute und morgen.“

Eine Milliarde Euro aus dem Digitalpakt: Anträge können ab September gestellt werden

Zum Start des neuen Schuljahres hat das Schulministerium die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Digitalpakts fertiggestellt. Sie wird in Kürze veröffentlicht. Damit stehen jetzt die Rahmenbedingungen fest, nach denen die Mittel an die Schulen verteilt werden. Nordrhein-Westfalen erhält aus dem Digitalpakt insgesamt 1,054 Milliarden Euro. Schulministerin Gebauer betonte: „Der Digitalpakt wird die digitale Infrastruktur und Ausstattung unserer Schulen einen großen Schritt voranbringen. Die Schulen können sich jetzt auf den Weg ins digitale Zeitalter machen, um die neuen Chancen des Wissens und Lernens mit digitalen Medien zu nutzen.“

Die Schulträger erhalten ein Förderbudget, das bei der Antragstellung zu berücksichtigen ist. Den Kreisen, kreisfreien Städten, kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird das Förderbudget zu 75 Prozent nach der Schülerzahl und zu 25 Prozent nach der Schlüsselzuweisung des Gemeindefinanzierungsgesetzes zugewiesen. Die Landschaftsverbände, die Schulverbände und alle anderen Träger erhalten die Förderbudgets zu 100 Prozent nach Schülerzahl. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Schulträger beträgt 10 Prozent. Förderfähig sind Investitionen in die IT-Grundstruktur einer Schule (Vernetzung, WLAN, interaktive Tafeln, Displays), in digitale Arbeitsgeräte (insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung), in schulgebundene mobile Endgeräte (insbesondere Laptops, Notebooks, Tablets mit Ausnahme von Smartphones), sofern die Infrastrukturvoraussetzungen vorliegen, sowie in regionale Maßnahmen.

Für die Antragsstellung wird ein Online-Verfahren aufgesetzt, um eine möglichst schnelle und unbürokratische Bearbeitung zu gewährleisten. Ab Mitte September werden die Schulträger bei den zuständigen Bezirksregierungen Anträge stellen können.

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Yvonne Gebauer, MdL

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