Fall „Rasim“: FDP ist fassungslos über Justiz

14.08.2002 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Der Intensivstraftäter „Rasim“, der zu einer Jugendhaftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde, blieb bis zum Antritt der Strafe in Freiheit. Diese nutze „Rasim“ für weitere Straftaten. Trotz Verhaftung hat der Haftrichter ihn wieder bis zum Strafantritt auf freien Fuß gesetzt. Dazu erklärt der FDP-Geschäftsführer Ulrich Breite: „Das Rechtsverständnis der Kölner Justiz stellt viele Kölnerinnen und Kölner auf eine harte Probe. Trotz des Wissens, dass der jugendliche Intensivstraftäter weiter Straftaten begeht bis er aus dem Verkehr gezogen wird, lässt der Kölner Haftrichter ihn weiter gewähren. Mit Fassungslosigkeit stehen wir vor dem Verhalten der Kölner Justiz. Selbst die äußerste Brutalität gegen einen Mitarbeiter des städtischen Wohnheims ließ den Haftrichter kalt. Polizei, Jugendamt und Politik sind hilflos, wenn die Justiz alle Bemühungen hintertreibt, Intensivstraftäter durch Freiheitsentzug sie selber und ihre Umwelt zu schützen. Anders als in anderen Städten, wie z. B. in Stuttgart, fehlt in Köln - trotz vollmundiger Ankündigung - die Kooperation der Justiz mit anderen Behörden. Dabei sind sich doch alle Beteiligten einig, dass gerade bei jugendlichen Straftätern eine zeitnahe Bestrafung wichtig ist. Nur so spüren sie, dass der Staat reagiert, wenn sie Straftaten begehen. Gleichzeitig haben wir bei den „Klaukindern“, wobei die Beschreibung noch verharmlosend ist, ein importiertes Problem durch illegal eingereiste Personen und Familien. Leider ist der Fall „Rasim“ kein Einzelfall. Nach Polizeiberichten agiert er meistens nicht alleine, sondern die Polizei listet allein bei „Rasim“ 48 (!) verschiedene Mittäter auf. Seine sechs Geschwister sind genauso – unter anderem auch als Intensivstraftäter - aktenkundig. Die Mutter ist wegen Diebstahls rechtskräftig verurteilt. Aus Furcht vor möglichen Haftstrafen setzte sich die Familie in der Zeit von Juli 1997 bis April 1999 und von August 2000 bis Februar 2001 ins Ausland ab. Bei der Wiedereinreise erhielten sie von der Kölner Stadtverwaltung immer wieder die Duldung. Die FDP fragt sich, warum bei dieser Familie, die eindeutig für Straftaten nach Köln eingereist ist, nicht von der Stadtverwaltung die Innenministerverordnung zu Ex-Jugoslawien umgesetzt werden kann und sie abgeschoben wird. Die FDP-Fraktion hat zu der Frage der Anzahl von Straftätern bei der Abschiebungen eine mündliche Anfrage im Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Recht gestellt. Bisher gab die Verwaltung keine Antwort. Langsam aber sicher kommt die Politik bei den Bürgerinnen und Bürgern in Erklärungsnotstand, welche Maßnahmen Köln gegen illegal eingereiste Straftäter ergreift.“ Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Innen- und Rechtspolitik.

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