Vorgehensweise der Steuerfahndung Köln

14.01.2002 Anfragen FDP-Fraktion im Landtag NRW

Im Dezember 2001 hat das "Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln" offenbar systematisch und in großem Stil Eltern von Kindern angeschrieben, die im Jahr 2001 in Köln ihre Erstkommunion gefeiert hatten. Hintergrund ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen ein Ehepaar, das eine Gaststätte betreibt, in der auch Kommunionfeiern durchgeführt werden. Aus dem Schreiben der Steuerfahndungsstelle geht allerdings unzweifelhaft hervor, dass der Behörde keinerlei konkrete Hinweise auf eine Verbindung zwischen besagter Gaststätte und den Adressaten des Schreibens vorlagen, sondern allein darauf abgestellt wurde, dass deren Kinder 2001 zur Kommunion gegangen waren. Dementsprechend wird auch um kurze schriftliche Mitteilung gebeten, "soweit Sie von einer Feierlichkeit im Hause ... nicht betroffen sind". Die Namen der Geschäftsinhaber, gegen die ermittelt wird, als auch der Name ihrer Gaststätte werden im Schreiben der Steuerfahndungsstelle mehrfach genannt und damit praktisch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Eltern von Kommunionkindern sind im Zuge der beschriebenen Ermittlungsaktion angeschrieben worden? 2. Wird ein derartiges, auf die bloße Möglichkeit einer Verbindung zwischen Beschuldigten und Adressaten des Schreibens abstellendes Ermittlungsverfahren regelmäßig und auch von anderen Steuerfahndungsbehörden in Nordrhein-Westfalen praktiziert? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Recht- und Verhältnismäßigkeit des Vorgehens der Steuerfahndungsstelle Köln? 4. Wie bewertet die Landesregierung, dass das laufende Ermittlungsverfahren durch die Vorgehensweise der Steuerfahndungsstelle Köln gezielt im Umfeld der besagten Gaststätte publik gemacht wurde und damit möglicherweise schon das Ermittlungsverfahren als solches einen existenzgefährdenden Rückgang der Kundennachfrage für diesen Betrieb provozieren könnte? Dr. Gerhard Papke, Dr. Stefan Grüll Hier geht es zu der entsprechenden Meldung.

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