Satzungsänderung wg. Stadtbezirksverbänden
28.10.2009 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln
Satzungsänderung beim a.o. Kreisparteitag der FDP-Köln
I.
1. Der Kreisparteitag fordert den Landeshauptausschuss der FDP NRW auf, die Rahmensatzung für Kreisverbände - Fassung vom 20.10.2007 - wie folgt zu ändern:
§10 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:
Ortsverbände in kreisfreien Städten, deren Grenzen das Gebiet eines Stadtbezirkes umfassen, können die Bezeichnung Stadtbezirksverband tragen.
2. Der Kreisparteitag der Kölner FDP fordert den Landeshauptausschuss gleichzeitig auf, dass § 1 Abs. 1 Satz 2 der Rahmensatzung für Ortsverbände – Fassung vom 20.10.2007 - entsprechend neu gefasst wird. Der Vorschlag für die Neufassung des § 1 Abs. 1 Satz 2 der Rahmensatzung für Ortsverbände lautet:
„Auch die Bezeichnung Stadtverband bzw. Stadtbezirksverband (in kreisfreien Städten) ist zulässig.“
II.
Im Vorgriff auf die Änderung der Rahmensatzung für Kreisverbände beschließt der Kreisparteitag:
§ 10 der Satzung des FDP-Kreisverbandes Köln vom 05.11.1986 – zuletzt geändert am 14.03.2009 – wird wie folgt geändert:
1. § 10 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:
Ortsverbände, deren Grenzen das Gebiet eines Stadtbezirkes umfassen, können die Bezeichnung Stadtbezirksverband tragen.
2. Die Überschrift wird geändert in:
Gliederung in Ortsverbände / Bezeichnung als Stadtbezirksverbände