Satzungsänderung wg. Stadtbezirksverbänden

28.10.2009 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Satzungsänderung beim a.o. Kreisparteitag der FDP-Köln

I.

1. Der Kreisparteitag fordert den Landeshauptausschuss der FDP NRW auf, die Rahmensatzung für Kreisverbände - Fassung vom 20.10.2007 - wie folgt zu ändern:

§10 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

Ortsverbände in kreisfreien Städten, deren Grenzen das Gebiet eines Stadtbezirkes umfassen, können die Bezeichnung Stadtbezirksverband tragen.

2. Der Kreisparteitag der Kölner FDP fordert den Landeshauptausschuss gleichzeitig auf, dass § 1 Abs. 1 Satz 2 der Rahmensatzung für Ortsverbände – Fassung vom 20.10.2007 - entsprechend neu gefasst wird. Der Vorschlag für die Neufassung des § 1 Abs. 1 Satz 2 der Rahmensatzung für Ortsverbände lautet:

„Auch die Bezeichnung Stadtverband bzw. Stadtbezirksverband (in kreisfreien Städten) ist zulässig.“

II. 

Im Vorgriff auf die Änderung der Rahmensatzung für Kreisverbände beschließt der Kreisparteitag:

§ 10 der Satzung des FDP-Kreisverbandes Köln vom 05.11.1986 – zuletzt geändert am 14.03.2009 – wird wie folgt geändert:

1. § 10 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

Ortsverbände, deren Grenzen das Gebiet eines Stadtbezirkes umfassen, können die Bezeichnung Stadtbezirksverband tragen.

2. Die Überschrift wird geändert in:

Gliederung in Ortsverbände / Bezeichnung als Stadtbezirksverbände

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