Privatisierung des Strafvollzugs in NRW

28.11.2007 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Der Kreihauptausschuss hat auf Antrag des Liberalen Arbeitskreises Innen- und Rechtspolitik folgenden Beschluss gefasst. Der Strafvollzug in NRW soll weiter für eine Privatisierung geöffnet werden. Es ist zu prüfen, welche nicht-hoheitlichen Aufgaben an Private übertragen werden können. Bei der Prüfung ist darauf zu achten, dass die bestehende Qualität gesichert bzw. verbessert wird und die Beschäftigungsquote der Gefangenen möglichst hoch ist. Zusätzlich sollen die Immobilien von Privaten geplant, gebaut, finanziert und betrieben werden. Das Land wird insoweit Mieter. Hoheitliche Aufgaben wie z.B. Anwendung körperlicher Gewalt oder Durchsuchungen werden hingegen auch künftig ausschließlich vom Staat wahrgenommen. Der FDP-Kreisverband setzt sich hierfür in der Landespartei, der FDP-Landtagsfraktion und den FDP-Mitgliedern der Landesregierung ein. Begründung: Bei Justizvollzugsanstalten ist zu unterscheiden zwischen hoheitlichen Aufgaben und nicht hoheitlichen. Hoheitlich sind vor allem Zwangsmaßnahmen wie z.B. Anwendung körperlicher Gewalt oder Durchsuchungen. Diese sollen vor allem aus verfassungsrechtlichen Gründen weiter vom Staat ausgeübt werden. Nicht-hoheitliche Aufgaben sind hingegen grundsätzlich auf Private übertragbar. Dazu zählen in einem Gefängnis insbesondere: • Die Wartung und Instandhaltung technischer Anlagen, Maßnahmen der Bauunterhaltung, • die Pflege der Außenanlagen, • die Reinigung und Instandhaltung der Dienstfahrzeuge, • den Betrieb der Anstaltsküche und die Versorgung der Gefangenen mit Verpflegung, • die Organisation und den Betrieb der Werkstätten, • die Organisation und Durchführung der arbeitstherapeutischen Beschäftigung und der Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung der Gefangenen, • die medizinische und psychologische Versorgung der Gefangenen, • die sozialarbeiterische und pädagogische Betreuung der Gefangenen, • die Beratungsleistungen für die Gefangenen (z.B. Drogen-, Ausländer-, Schuldnerberatung), • die Organisation und Durchführung von Freizeitveranstaltungen für die Gefangenen, insbesondere den Gefangenensport, • Teile der Verwaltungstätigkeiten (Zahlstelle, Rechnungswesen, Versorgungswesen, Poststelle, Telefonzentrale, Schreibdienst), • Hilfsdienste für die Stationen und den Besuchsbereich und • Überwachung der Monitore der Videoüberwachungsanlage der Liegenschaften. Bei einer Privatisierung dieser Aufgaben ist darauf zu achten, dass die bestehende Qualität gesichert bzw. verbessert wird und die Beschäftigungsquote der Gefangenen – eine wichtige Voraussetzung zur Integration – möglichst hoch ist. Zusätzlich sollten die Immobilien einer JVA von Privaten geplant, gebaut, finanziert und betrieben werden. Das Land ist nur noch Mieter einer entsprechenden Immobilie. So kann sichergestellt werden, dass eine JVA von Beginn kostenoptimal geplant wird und Qualitätsstandards einklagbar eingehalten werden müssen. Der Sanierungsstau im Strafvollzug von Jahrzehnten kann dergestalt beseitigt werden. Die Situation der öffentlichen Haushalte drängt eine Planung und Einrichtung von Haftanstalten durch Private auf.

Feedback geben