Neubau Montessori-Grundschule Gilbachstraße Venloer Wall

07.05.2007 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnungen des Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung setzen lassen. Der Ausschuss möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, alle planerischen und sonstigen Schritte einzuleiten (z.B. Änderung Flächennutzungsplan, Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes…), um am Venloer Wall nördlich der Bebauung am Hans-Böckler-Platz den Neubau der Montessori-Grundschule Gilbachstraße zu realisieren. Begründung: Die Montessori-Grundschule Gilbachstraße befindet sich zurzeit in einem Altbau, der den aktuellen Brandschutzanforderungen nicht mehr gerecht wird. Der Schulbetrieb kann nur unter Bestandsschutz dort aufrechterhalten werden. Ebenfalls entsprechen die Räumlichkeiten nicht den benötigten Kapazitäten für eine Grundschule dieser Größenordnung. So fehlt es z.B. an adäquater Schulhoffläche. Zurzeit gehen die Kinder in der Pause in den gegenüberliegenden Stadtgarten. Außerdem mangelt es an einer passenden Sporthalle. Seit Aufnahme des OGTS-Betriebes an Kölner Grundschulen müssen die Schülerinnen und Schüler in der Über-Mittag-Betreuung in Ausweichquartiere gefahren werden. Eine Versorgung im Gebäude konnte nach Schließung einzelner Bereiche durch die Feuerwehr nicht mehr gewährleistet werden. Zum Schuljahr 2007/2008 werden weitere OGTS-Gruppen eröffnet, da für Montessori-Kinder ein hoher Betreuungsbedarf besteht. Für diese Gruppen prüft die Verwaltung eine vorübergehende „Container-Lösung“ am Venloer Wall, wie im Umweltausschuss am 3. Mai 2007 mitgeteilt wurde. Dem Vernehmen nach werden mehrere Optionen für neue Räumlichkeiten im gesamten Stadtgebiet gesucht. Es erscheint jedoch sinnvoll, die neue Schule im alten Viertel anzusiedeln, da es hier Kooperationen, Netzwerke und vor allem einen Bekanntheitsgrad gibt. Nach Auskunft der Verwaltung lässt der derzeit gültige Flächennutzungsplan in diesem Bereich den Bau einer Schule nicht zu. Auch ist die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Wir bitten in diesem Sinne, der genannten Schulstandortverlagerung und Aufnahme der entsprechenden Planung zuzustimmen.

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