Maßnahmenpaket für die Sanierung und den Neubau von Schulsporthallen
Änderungsantrag von SPD und FDP
23.03.2023 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
Punkt 1.) wird wie folgt ergänzt (Ergänzung kursiv):
Bei der Umsetzung ist wie beim Schulbau eine Vergabe an GU/TU zu präferieren; mögliche Synergieeffekte mit anderen Schulbaumaßnahmen sollen berücksichtigt und genutzt werden.
Punkt 3 der Ursprungsfassung wird gestrichen.
Neuer Punkt 3:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Beschaffung mindestens einer mobilen Sporthalle (1fach, 2fach, 3fach) durch Anmietung oder Kauf sinnvoll und praktikabel ist, um Zustände wie beispielhaft an der Heinrich-Böll-Gesamtschule seit Februar 2022 zu vermeiden
Punkterweiterung um Punkt 4:
Mit Mitteilung Nr. 2696/2022 stellte die städtische Gebäudewirtschaft den aktuellen baulichen Zustand der Lehrschwimmbecken in Köln dar. Im Kontext der Sanierung der Schulsporthallen ist die Wiederinbetriebnahme der nicht-funktionsbereiten Lehrschwimmbecken schnellstmöglich zu realisieren. Die Umsetzung erfolgt wie unter 1 beschrieben. Für die Sanierungen der Schulsporthalle und Lehrschwimmbecken liegt die Betriebsverantwortlichkeit bei Dezernat VI/26.