Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt

25.04.2007 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion haben folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 26. April 2007 setzen lassen: Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die folgenden Punkte in das Höhenkonzept einzuarbeiten und bei der Aufstellung der entsprechenden einfachen Bebauungspläne zu berücksichtigen: 1. Die vergangenen 60 Jahre des Wiederaufbaus nach der Zerstörung durch den Zweiten Weltkrieg haben gezeigt, dass wirtschaftliche Dynamik und Stadtentwicklung – auch bei einer Anhebung der Bauhöhen – meist nicht zu einer Beeinträchtigung des historischen Stadtbildes, sondern zu dessen Bereicherung geführt haben (Opernhaus, Ringentwicklung, Weltstadthaus etc.). Dies ist auch Ziel der zukünftigen Stadtentwicklung. 2. Auch zukünftig müssen Änderungen im Stadtgefüge möglich sein, damit sich die Stadt erneuern kann und lebensfähig bleibt*. Daher behält sich der Rat vor, Änderungen am Höhenkonzept und an den aufzustellenden einfachen Bebauungsplänen vorzunehmen, wenn dies im Sinne der Stadtentwicklung und der Attraktivierung des Stadtbildes erforderlich ist. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Kriterienkatalog für eine künftig durch Ratsbeschluss mögliche Ausnahmegenehmigung höherer Gesamthöhen für singuläre Einzelvorhaben im Bereich der linksrheinischen Kölner Innenstadt und ein hierfür erforderliches Verfahren – Änderung des Bebauungsplanes durch Ratsbeschluss – auszuarbeiten und vorzulegen**. 4. Plätze und Straßenzüge erhalten ihre Wirkung durch die umgebene Bebauung. Der Einfluss der Traufkanten der benachbarten Kirchen und historischen Gebäude tritt in diesen Fällen hinter der Homogenität und Wirkung des Raumes und der Bestandsbauten zurück. 5. Die Wirkungsfelder der romanischen Kirchen sind auf die Plätze und Straßenzüge zu begrenzen, die im direkten Sichtkontakt zu den Kirchen stehen bzw. auf die Baufelder, die in direktem Umkreis um die Kirchen liegen und somit unmittelbaren Einfluss auf die Wirkung der Kirche haben. 6. Die Radialen, wie z. B. die Bäche, die Turiner Straße oder die Magnusstraße sind neu zu beurteilen. Hierbei ist die Bebauung in Hinblick auf die Höhe abhängig von der Struktur des Straßenraumes, der Nutzung und der individuellen Situation zu beurteilen. Darüber hinaus sind auch der nördliche Bereich der Nord-Süd-Fahrt (nördlich Archivhaus) sowie der südliche Teil der Nord-Süd-Fahrt (südlich der Schildergasse) gesondert zu beurteilen. 7. Die Höhe von 22,50 m als Trauf- oder Firsthöhe ist städtebaulich nicht ableitbar und deshalb als generelle Höhenbegrenzung abzulehnen. 8. Die Verwaltung legt dem Ausschuss ein planerisches Instrumentarium vor, wie das Höhenkonzept und die aufzustellenden einfachen Bebauungspläne einen Beitrag zur Stadtbildreparatur leisten können (Überplanung stadtbildschädlicher höherer Gebäude). 9. Die Aussagen hinsichtlich der Nord-Süd-Fahrt zwischen Archivhaus und Schildergasse sollten so lange zurückgestellt werden, bis der Wettbewerb über das Opernquartier entschieden ist. Begründung: Erfolgt mündlich *) Zitat aus „Regelungen für die Höhenentwicklung der linksrheinischen Innenstadt Köln, 2. Ziele der Regelung, Behutsame Weiterentwicklung der Stadt“ **) Zitat aus dem Vorschlag des Aktionsbündnisses Stadtbaukultur zum Höhenkonzept (Schreiben vom 17. April 2007).

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