Gleichberechtigung der Rettungsdienste

06.03.2010 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Beschluss des Kreisparteitages der FDP-Köln vom 6. März 2010

Die Abgeordneten der FDP im Landtag von Nordrhein Westfalen werden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Landesregierung das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) überarbeitet, mit dem Ziel, die faktische Monopolsituation der freiwilligen Hilfsorganisationen bei der Mitwirkung im Krankentransport und Rettungsdienst zu beseitigen und eine gleichberechtigte Mitwirkung von privaten Unternehmen zu ermöglichen.

Begründung: 

Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports sicherzustellen. 
Durch die Ausgliederung von Krankentransport und Rettungsdienst aus dem (Bundes)-Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit Wirkung ab 01.01.1992 und die Errichtung von 16 Landesrettungsdienstgesetzen ergab sich eine drastische Verschlechterung der Startchancen für private Unternehmer, obwohl sich der Bund nur unter der Prämisse aus dieser Gesetzgebung zurückgezogen hat, dass es hierdurch zu keinerlei Behinderung des freien Wettbewerbs und damit der „Privaten“ in den Landesrettungsdienstgesetzen kommt.
Die Realität sieht leider anders aus. Im Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) heißt es im §13( -Mitwirkung freiwilliger Hilfsorganisationen und anderer-): „Die Durchführung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 (Rettungswachen) kann durch Vereinbarung Dritten übertragen werden, wenn deren Leistungsfähigkeit gewährleistet ist. Bei gleichem Leistungsangebot sind die freiwilligen Hilfsorganisationen gegenüber sonstigen privaten Anbietern vorrangig zu berücksichtigen.“
Das Rettungsgesetz NRW ist ein schönes Beispiel für anachronistische Planwirtschaft, die mit Steuerungsinstrumenten wie Budgets für Vorhalteleistungen und theoretisch errechneten Bedarfsplänen operiert. Hier gibt es keinerlei Anreiz zum Ausschöpfen von Wirtschaftlichkeitsreserven. Zusätzlich muss der Steuerzahler bei Hilfsorganisationen und Feuerwehren landesweit nicht unerhebliche Subventionen für Errichtung und Betrieb von Rettungswachen aufbringen.
Mit einer klaren Regelung des Krankentransports und der Notfallrettung als unabdingbarem Bestandteil von Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge allein nach qualitativen Gesichtspunkten und mit einer Deregulierung des Zugangs zu diesen Dienstleistungen kann ein sehr großes Einsparpotential freigesetzt werden.

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