Bezeichnung der Ausschüsse
15.10.2009 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Konstituierung des Rates für die Ratsperiode 2009-2014
TOP: 9.1 – Festlegung der Anzahl und Bezeichnung der Ausschüsse
TOP: 9.3 – Festlegung der Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder
TOP: 9.4 – Änderung der Hauptsatzung
Die Fraktion von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben folgenden Ergänzungsantrag in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 29.10.2009 zu den vorgenannten Tagesordnungspunkten aufnehmen lassen, der so beschlossen wurde.
Beschluss:
Die Beschlussvorschläge werden wie folgt ergänzt:
I. zu TOP 9.1. – Festlegung der Anzahl und Bezeichnung der Ausschüsse
Der Rat bildet gem. § 57 GO NRW neben den gesetzlich vorgesehenen Pflichtausschüssen folgende weitere Ausschüsse:
• Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR)/Vergabe/Internationales
• Ausschuss für Soziales und Senioren
• Ausschuss für Kunst und Kultur (zugleich Fachausschuss für Denkmalschutz und Denkmalpflege sowie Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Bühnen der Stadt Köln, Gürzenich-Orchester und Wallraf-Richartz-Museum/Fondation Corboud)
• Ausschuss für Schule und Weiterbildung
• Sportausschuss
• Stadtentwicklungsausschuss
• Ausschuss für Umwelt und Grün (zugleich Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe)
• Verkehrsausschuss
• Wirtschaftsausschuss
• Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
• Liegenschaftsausschuss
• Bauausschuss (zugleich Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft)
• Gesundheitsausschuss
• die Funktion des Betriebsausschusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln wird vom Finanzausschuss wahrgenommen
II. zu TOP 9.3. Festlegung der Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder
Der Rat setzt gem. § 58 Abs. 1 GO NRW die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder für die nachfolgenden Ausschüsse auf 13 Mitglieder fest:
• Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR)/Vergabe/Internationales
• Ausschuss für Soziales und Senioren
• Ausschuss für Kunst und Kultur (zugleich Fachausschuss für Denkmalschutz und Denkmalpflege sowie Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Bühnen der Stadt Köln, Gürzenich-Orchester und Wallraf-Richartz Museum/Fondation Corboud)
• Ausschuss für Schule und Weiterbildung
• Sportausschuss
• Stadtentwicklungsausschuss
• Ausschuss für Umwelt und Grün (zugleich Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe)
• Verkehrsausschuss
• Wirtschaftsausschuss
• Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
• Finanzausschuss
• Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rat setzt gem. § 58 Abs. 1 GO NRW die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder für die nachfolgenden Ausschüsse auf 7 Mitglieder fest:
• Liegenschaftsausschuss
• Bauausschuss (zugleich Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft)
• Gesundheitsausschuss
• Wahlprüfungsausschuss
III. zu TOP 9.4. – Änderung der Hauptsatzung
Der Rat setzt die Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses gem. § 57 Abs. 2 GO NRW auf 14 Mitglieder (13 Ratsmitglieder und der Oberbürgermeister als geborenes Mitglied) fest. § 20 Abs. 1 Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln ist entsprechend neu zu fassen.
Begründung:
Erfolgt mündlich