Bestandsbezogene Rücklagenbildung

Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

16.05.2023 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Die Verwaltung wird damit beauftragt für sämtliche in städtischer Hand befindlichen Immobilien gemeinsame bestandsbezogene Rücklagen für die Instandhaltung und Modernisierung zu bilden. Des Weiteren ist für jede Immobilie ein Investitionsplan anzulegen, wie die bestandbezogenen Rücklagen zur Werterhaltung eingesetzt werden.

Dem Rat ist ein jährlicher Bericht über die Investitionsauszahlungen zur Werterhaltung jeder Immobilie vorzulegen.

 

Begründung:

Um eine Immobilie besonders kosten - und umweltschonend zu erhalten, sind regelmäßige Instandsetzungsmaßnahmen unumgänglich. Oft wird öffentliches Eigentum erst instandgesetzt, wenn es viel zu spät ist (siehe z. B. RGM) und dann die Sanierungskosten nahe der Neubaukosten liegen oder ein Abriss und Neubau unumgänglich sind. Dieser Punkt ist dann meist lange vor Ablauf der durchschnittlichen Lebens- und auch der Abschreibungsdauer eines Gebäudes erreicht.

Die Höhe der jeweiligen Bestandsrücklage sollte einheitlich so z. B. mit Hilfe der Petersschen Formel ermittelt werden. (Herstellungskosten x 1,5 / 80 Jahre = jährliche Instandhaltungskosten pro qm). Für ältere Bestandsimmobilien ist der Faktor entsprechend zu erhöhen.

Für die Investitionen ist ebenfalls ein einheitliches System zu Grunde zu legen. Jede Immobilie ist mit einer Bedarfsliste, einem Zeitplan und einem Investitionsplan zu hinterlegen.

Eine regelmäßige und zeitnahe Instandhaltungspflege ist nachhaltiger und kostengünstiger so wie auch wertsteigernd. Eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts erfolgt damit nicht, denn die Kosten fallen nur zu einem anderen Zeitpunkt an.

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Ulrich Breite, MdR

Ulrich Breite, MdR

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Stefanie Ruffen, MdR

Stefanie Ruffen, MdR

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