Bekämpfung der Jugendkriminalität in Köln

27.03.2007 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der heutigen Ratssitzung setzen lassen. Der Beschlusstext des Antrages „Bekämpfung der Jugendkriminalität in Köln“ wird um folgende Passagen am Ende ergänzt, die Teil eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen von SPD und FDP für die Ratssitzung am 7. Oktober 2003 waren: I. Präventive und helfende Maßnahmen Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept unter Berücksichtigung der folgenden Maßnahmen zu erstellen: • Erhalt und Ausbau der Kinder- und Jugendarbeit Trotz notwendiger Sparpolitik muss die Struktur der derzeitigen jugend- und sozialpädagogischen Dienste in Köln erhalten bleiben. Gleiches muss für die vielen Vereine und Institutionen gelten, die mit bürgerschaftlichem Engagement sich der Kinder- und Jugendarbeit annehmen. Dazu zählen auch die Sportvereine, die durch Auferlegen von immer höheren Nutzungs- und Verwaltungsgebühren für öffentliche Sportanlagen faktisch gezwungen werden, ihre ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit einzustellen. • Sicherheit und Opferschutz ausbauen Durch eine stärkere Präsenz von Ordnungsbehörde und Polizei im öffentlichen Raum, weitere Ordnungspartnerschaften, eine sicherheitsorientierte Stadt-entwicklungspolitik und gezielte Belegungssteuerung in der Wohnungspolitik ist das Sicherheitsgefühl der Kölnerinnen und Kölner zu steigern. Gleichzeitig muss der Opferschutz intensiviert werden. Die Stadtverwaltung soll durch Informationsangebote und über die städtische Internetseite umfassend über die bestehenden Hilfsangebote (Weißer Ring, Beratungsstellen etc.) informieren. • Beschluss zum Haus des Jugendrechts umsetzen Die Einführung von Diversion im Jugendstrafverfahren in Köln – wie bereits im April 2002 durch den Rat der Stadt Köln einstimmig beschlossen – ist dringend nötig, damit das Verfahren gegen delinquente Kinder und Jugendliche unter Beteiligung von Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Polizei gleichzeitig und an einem Ort stattfinden und die Bearbeitungszeit von bisher drei bis vier Monaten deutlich reduziert werden kann. Der Rat fordert darum die Verwaltung auf, endlich den Beschluss umzusetzen und ein Haus des Jugendrechts in Köln zu installieren. II. Sanktionsorientierte und erzieherische Maßnahmen Köln braucht nicht nur den Erhalt und Ausbau in der Prävention, sondern wirksamere Sanktionsmaßnahmen bei der Kinder- und Jugendkriminalität. Darum fordert der Rat der Stadt Köln den Landtag NRW und den Deutschen Bundestag zu folgenden Initiativen auf: • Einführung eines „Warnschussarrestes“ auf Probe Durch den „Warnschussarrest“ soll den Jugendgerichten die Möglichkeit eingeräumt werden, neben der Verurteilung zu einer Jugendstrafe auf Bewährung auch einen Jugendarrest zu verhängen. Viele verurteilte Jugendliche sehen in einer Jugendstrafe auf Bewährung keine spürbare Sanktion, sondern einen „Freispruch zweiter Klasse“. Sie werden sich deshalb des Ernstes ihrer Lage nicht bewusst und realisieren nicht, welche Konsequenzen weitere Straftaten haben. Durch den Vollzug eines Arrestes von bis zu vier Wochen am Anfang der Bewährungszeit inklusive einer intensiven sozialpädagogischen Betreuung kann dem Jugendlichen deutlich vor Augen geführt werden, dass die Gesellschaft von ihm eine grundlegende Verhaltensänderung erwartet. Nach Ablauf der Probezeit soll der Landtag über eine dauerhafte Regelung auf Grundlage eines Erfahrungsberichtes beschließen. • Zulassung einer geschlossenen Heimunterbringung für Intensivstraftäter NRW besitzt keine Einrichtungen zur geschlossenen Heimunterbringung von Intensivstraftätern, insbesondere für Täter unter 14 Jahren. Schon jetzt werden Intensivstraftäter in Bayern oder Baden-Württemberg untergebracht. Neueste Variante ist auch die Unterbringung in Einrichtungen in den USA. Der Rat der Stadt Köln fordert darum die Landesregierung und den Landschaftsverband Rheinland auf, geschlossene Heimunterbringung mit pädagogischen Konzepten in Köln zu zulassen. Der Rat der Stadt Köln will nicht zurück zu Heimkonzepten der 50er und 60er Jahre mit dem einfachen Wegschließen, sondern Reformkonzepte des Wiedererlangens eines verantwortungsbewussten Umgangs mit der eigenen Freiheit. • Prüfung, ob das Jugendstrafverfahren vereinfacht werden kann Durch eine Reform des Jugendgerichtsgesetzes sollen die Richter nicht länger auf ein freiwilliges Erscheinen des Angeklagten angewiesen sein. Durch die Möglichkeit einen Vorführ- oder Haftbefehl zu erlassen, soll in Zukunft die konsequente Durchführung des Verfahrens und damit eine nachhaltige erzieherische Wirkung erzielt werden. • Zulassung von Nebenklage und Opferanwalt bei Jugendstrafverfahren Die Strafprozessordnung ist dergestalt zu ändern, dass im Verfahren gegen Jugendliche die Nebenklage zugelassen und damit auch die Beiordnung eines Opferanwaltes zu ermöglichen ist. Durch die Nebenklage, die sich in der Praxis zu einem Instrument des Opferschutzes gewandelt hat, können dem jugendlichen Straftäter die Folgen seiner Tat besser deutlich gemacht werden. Dies dient letztlich dem Erziehungs- und Resozialisierungsgedanken. • Modernisierung des Jugendstrafvollzugs mit dem Modell „Chance“ Der Jugendstrafvollzug gehört nach dem Vorbild Baden-Württembergs reformiert und das bisher bundesweit einmalige „Projekt Chance“ ist auch in Nordrhein-Westfalen einzuführen. Im Rahmen dieses Projektes erhalten junge Straftäter im Alter zwischen 14 und 17 Jahren, die erstmals zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt werden, eine Chance auf Rückkehr in ein Leben ohne Kriminalität. Durch ein intensives soziales Training, eine gründliche schulische Ausbildung und einen dichten Tagesablauf sollen die vorhandenen Entwicklungsstörungen behoben und die soziale Kompetenz gestärkt werden. Um den Jugendlichen nach der Entlassung einen nahtlosen Übergang ins Berufsleben zu ermöglichen, arbeitet das „Projekt Chance“ eng mit der Wirtschaft zusammen. • Ausbau des Täter-Opferausgleichs im Jugendstrafrecht Auffallend hoch ist die Rate bei gefährlichen und schweren Körperverletzungen jugendlicher Straftäter. Maßnahmen wie zum Beispiel die Zulassung des „Adhäsionsverfahrens“ zu initiieren, um den Täter-Opfer-Ausgleich auszubauen, sind geeignet, die natürliche Hemmschwelle bei dieser Tätergruppe wieder zu aktivieren. Alle Möglichkeiten der materiellen Schadenswiedergutmachung durch den Täter sind auszuschöpfen. Durch den Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleiches wird sowohl eine pädagogische Wirkung bei den Tätern wie auch eine Hilfestellung für die Betroffenen sichergestellt. Um Opfern kurzfristig finanzielle Hilfe zur Verfügung stellen zu können, sollte ein Opfer-Hilfsfonds oder eine Stiftung auf Landesebene geschaffen werden. • Unterstützung der Kölner Polizei bei ihrem Modernisierungsprozess zur besseren Kriminalitätsbekämpfung Die Erneuerung der Ausstattung und Ausrüstung sowie die Verbesserung des Steuerungs- und Führungssystems mit dem Ziel der Schaffung von Schwerpunktkommissariaten haben die Arbeitsbedingungen bereits erheblich verbessert und sind weiter voran zu treiben. Begründung: erfolgt mündlich

Feedback geben