Abschlagszahlungen für das 2. Quartal 2010

23.03.2010 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Fraktion von SPD, Grüne und FDP haben folgenden Ratsantrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 23. März 2010 aufnehmen lassen, der so beschlossen wurde. 

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, 

1. auf Grundlage von § 82 GO NRW die in den jeweiligen Teilplänen des Hpl-Entwurfs 2010 veranschlagten Mittel zur Förderung von Projekten von Trägern der Wohlfahrtspflege, der freien Jugendhilfe, der freien Gesundheitspflege und Sozialarbeit, des zweiten Arbeitsmarktes, der freien Kulturarbeit, der Bürgerhäuser und Bürgerzentren sowie zur Förderung von Projekten der Sportvereine und des VFJ e.V. als Betreiber der TAS bis zum 30.06.2010 in Höhe von bis zu 25 % zu gewähren. Dabei sind zudem die Zahlungen an die Träger zur Kompensation der Personalkostensteigerungen auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 25.09.2008 (3695/2008) im o. a. Zeitraum ausdrücklich zu berücksichtigen,

2. auf Grundlage von § 82 GO NRW die laut Verwaltungsvorlage Nr. 3952/2009 vom 16.11.2009 (Rat) veranschlagten bezirksorientierten Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2010 den neun Bezirksvertretungen bis zum 30.06.2010 jeweils in Höhe von bis zu 50% zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Die Stadt Köln befindet sich seit dem 01.01.2010 in der vorläufigen Haushaltsführung. Inzwischen ist unverkennbar, dass sich vor allem infolge weiter sinkender Steuereinnahmen die Haushaltslage noch weiter verschärft hat. Die Planung von haushaltssichernden Maßnahmen ist notwendig. Somit ist eine Verabschiedung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan im Rat am 18. Mai 2010 obsolet geworden. Um im nächsten Quartal für die freien Träger im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips die erforderliche Planungssicherheit und Liquidität zu schaffen und die bestehenden Angebote in ihrer Substanz nicht zu gefährden sondern aufrecht erhalten zu können, ist daher dieser Ratsbeschluss notwendig. 

Außerdem sollen die Bezirksvertretungen in die Lage versetzt werden, einen Teil der bezirksorientierten Haushaltsmittel bereits vor der Sommerpause einsetzen zu können, da voraussichtlich erst nach der Sommerpause die Beschlussfassung des Rates über den Haushalt zu erwarten ist.

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