Erhalt und Nutzung des Forts XI und anderer preußischer Festungsanlagen
Anfrage der FDP-Fraktion im Stadtentwicklungsausschuss
01.02.2024 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Das Fort XI an der Piccoloministraße in Buchheim ist ein faszinierendes Zeugnis Kölner Geschichte. Es ist eine riesige Anlage mit enormem Potential, die leider derzeit weitgehend ungenutzt dem Verfall preisgegeben ist. Auch andere Überreste der preußischen Festungsanlagen sind in keinem der Bedeutung angemessenen Zustand. Für das Fort XI hatte sich eine Initiative aus der Bürgerschaft interessiert, um hier nach dem Beispiel der Türme und Tore der mittelalterlichen Stadtmauer einen dauerhaften Erhalt durch eine sinnvolle Nutzung zu ermöglichen.
Leider ist dies innerhalb des Inneren und Äußeren Grüngürtels wegen des dortigen Landschaftsschutzes nicht so einfach. Diese Erkenntnis ist jedoch nicht neu. So hat die Stadtverwaltung im Jahre 2000 unter dem Titel „Ehemalige Festungsanlagen im Äußeren Grüngürtel – Schaffung von Planungsrecht als Grundlage zur Erhaltung und sinnvollen Nutzung der Anlagen“ einen Bericht zu den Kölner Festungsanlagen erstellt und einen Beschluss initiieren wollen. Darin sei „durch Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend den Ergebnissen der bauleitplanerischen Abwägung der Sicherung der jeweilige Festungsanlage Vorrang einzuräumen und hierdurch die Voraussetzungen für vorhabenbezogene Bebauungspläne durch potentielle Investoren zu schaffen.“ Daraufhin hat der Rat die Verwaltung damit beauftragt, „eine Konzeption zur Sicherung und zukünftigen Nutzung der Festungsanlagen vorzulegen.“
Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen:
- Wie ist der Sachstand zur Erarbeitung und Umsetzung der im Jahre 2000 beauftragten Konzeption zur Sicherung und zukünftigen Nutzung der Festungsanlagen?
- Wie weit ist die Verwaltung mit ihrem 2000 formulierten Ziel, Voraussetzungen für vorhabenbezogene Bebauungspläne durch potentielle Investoren zu schaffen?
- Inwieweit sind die in Frage 1 und 2 für die preußischen Festungsanlage im Äußeren Grüngürtel geltenden Rahmenbedingungen auch für die entsprechenden Anlagen im Inneren Grüngürtel geschaffen worden, um z.B. das Fort X am Neusser Wall einer angemessenen Nutzung entsprechend der städtischen Ausschreibung und der Interessen aus der Bürgerschaft zuzuführen?
- Welche „Hausaufgaben“ müssen Stadtverwaltung und mögliche Nutzerinnen und Nutzer machen, um das Fort XI, aber auch andere preußische Festungsanlagen mit Mindernutzung und schlechtem Zustand durch eine sinnvolle kurz-, mittel- und langfristige Nutzung zu erhalten?
- Welche Lehren zieht die Verwaltung aus dem jüngst abgebrochenen Verfahren für das Fort X am Neusser Wall für einen neuen Anlauf für diese Einrichtung und alle weiteren?
Die Antworten sollen bitte auch dem Ausschuss für Kunst und Kultur und dem Liegenschaftsausschuss zur Kenntnis gegeben werden.