Sondersitzung des Betriebssauschusses der Bühnen beantragt

Tagung am Montag

09.01.2014 Meldung CDU-Fraktion und FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Der Rat der Stadt Köln hat am 17.12.2013 einstimmig der Verlängerung des Vertrages mit der Opernintendantin Dr. Birgit Meyer für zwei weitere Jahre bis zum 31.08.2017 zugestimmt. Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion begrüßen die Verlängerung des Intendantenvertrages mit Frau Dr. Birgit Meyer mit einer Laufzeit von nunmehr insgesamt 5 Jahren.

Der Hauptausschuss wird in seiner Sitzung am 13.01.2014 den Inhalt des von der Verwaltung vorgelegten Änderungsvertrages beschließen. Der Betriebssauschuss der Bühnen der Stadt Köln ist bisher an dem Inhalt des Änderungsvertrages nicht beteiligt worden. 

Die Rechtsgrundlage für die Verträge mit den Intendanten wird in deren Präambel genannt: „Die Bühnen der Stadt Köln werden zurzeit als eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW, der Eigenbetriebsverordnung NRW und der Betriebssatzung für die Bühnen der Stadt Köln geführt.“

Nach §4a der Betriebssatzung der Stadt Köln für die Bühnen der Stadt Köln ist bei der Bestellung und Abberufung der Betriebsleiter allein der Rat zuständig. Im §5 der Betriebssatzung werden die Zuständigkeiten des Betriebsausschusses der Bühnen geregelt. §5 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass der Betriebssauschuss die Angelegenheiten vorberät, die vom Rat bzw. dem Hauptausschuss zu entscheiden sind.

Der Betriebssauschuss trägt die politische Verantwortung dafür, dass die optimalen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Bühnen erfolgreich arbeiten können. Dazu zählen vor allem die Höhe des Betriebszuschusses und auch der im Vertrag der Höhe nach festzuschreibende künstlerische Etat. Von besonderer Bedeutung sind auch die vertraglichen Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem Gürzenich-Orchester und seinem GMD, die kompatibel sein müssen.

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