Hafengutachten überzeugt nicht

04.08.2007 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Liberale werden den Ausbau in Godorf im Rat ablehnen Die FDP-Ratsfraktion hat die von Prof. Baum vorgelegte „Gutachterliche Untersuchung der Wirtschaftlichkeit des Ausbaus des Hafens Köln-Godorf“ kritisch unter die Lupe genommen. Unter dem Strich ergibt sich dabei für die Liberalen, dass die Wirtschaftlichkeit des Hafenausbaus nicht überzeugend nachgewiesen werden konnte. Zu den wesentlichen Gründen erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Ratsfraktion, Dietmar Repgen: 1. Ein wesentlicher Punkt ist, dass der Gutachter von einem Container-Umschlag in Höhe von 120.000 TEU p.a. in Godorf ausgeht. Dabei handelt es sich um die durch den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung vom 30.08.2006 festgestellte maximal zulässige Zahl (vgl. PFB, S. 39, Ziff. 9.59 der Auflagen). Herr Baum argumentiert, die 120.000 TEU kommen aus Niehl und „die frei gewordenen Kapazitäten können direkt wieder mit 120.000 Containern ausgefüllt werden“. Diese Annahme ist sehr gewagt! Denn das würde zum einen bedeuten, dass Niehl derzeit 120.000 Container nicht abfertigen kann und zum anderen, dass Godorf damit sofort an seine Grenzen gelangen würde – soll das dann ein zukunfts- und wettbewerbsfähiger Hafen sein? Herr Prof. Baum bringt überdies damit – bewusst oder unbewusst – zum Ausdruck, dass es sich bei dem planfestgestellten Ausbauplan offensichtlich um eine Fehlplanung handelt! 2. Tatsache ist, dass der schiffsseitige (wasserseitige) Containerumschlag sich in den letzten Jahren im Vergleich eher verhalten entwickelt hat. Der schiffsseitige Containerumschlag hat zwischen den drei Verkehrsträgern Bahn, Land und Schiff einen Anteil von 20 bis 25%. In den ersten 3 Monaten des Geschäftsjahres 2007 ist der schiffsseitige Containerumschlag im Vergleich zum Vorjahr um lediglich 2,3% gestiegen. Im Geschäftsjahr 2005 kam es sogar im Vergleich zu 2004 insgesamt zu einem Rückgang von 5,8% beim gesamten Containerumschlagsaufkommen! 3. Wir bezweifeln die ermittelte Kosten-Nutzen-Relation von 2,5! Erstens halten wir es nicht für sehr seriös, wenn der Gutachter von einem öffentlichen Finanzierungsbeitrag von 33,3 Mio. EUR durch Zuschüsse von Bund und EU ausgeht. Die Fördermittel des Bundes sind begrenzt und werden wettbewerblich unter vielen Projekten vergeben. Eine seriöse Vorhersage über eine maßgebliche Bewilligung von Fördermitteln, geschweige denn über ihre Höhe, ist aus unserer Sicht zurzeit kaum möglich. Zweitens sind die Kosten offensichtlich zu niedrig angesetzt: Der Gutachter nimmt mehrfach das Gutachten von Lackner & Partner aus dem Jahre 2001 in Bezug. In diesem Gutachten finden sich allerdings bereits im Jahre 2001 in entscheidenden Einzelposten (Planungskosten, Unvorhergesehenes, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) deutlich höhere Kostenansätze. Alles in allem sind die von Prof. Baum angesetzten Kosten verglichen mit dem Lackner-Gutachten von vor 6 Jahren nach unserer vorsichtigen Einschätzung mindestens 5 Mio. EUR zu niedrig angesetzt – nicht eingerechnet die inflationsbedingten Mehrkosten seit 2001! Fazit: Wenn der Nutzen zu hoch und die Kosten zu niedrig angesetzt sind, gerät die Nutzen-Kosten-Relation ganz schnell ins Wanken! 4. Die Aussagen des Gutachters zu den verkehrlichen Auswirkungen des Hafenausbaus halten wir teilweise für widersprüchlich. Für uns ganz wesentliche Bedeutung haben die lokalen verkehrlichen Auswirkungen, die auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger im Kölner Süden konkret beeinträchtigen werden. Bei zugestandenen 400 Lkw-Fahrten pro Tag haben die Menschen im Kölner Süden nichts davon, wenn es angeblich überregional zu geringeren Verkehren kommt! 5. Der Gutachter ermittelt einen Zugewinn an Retentionsraum durch den Hafenausbau. Dies halten wir nicht für plausibel. Wir halten generell das Thema Hochwasserschutz für ein eminent wichtiges Thema, das der Gutachter allerdings nahezu komplett ausblendet. Ebensowenig würdigt der Gutachter die in den vergangenen Jahren zunehmende Niedrigwasserproblematik. Auch diese hat nach unserer Ansicht künftig deutlich größere Auswirkungen auf die Binnenschifffahrt, als heute angenommen wird. Um noch einmal die Gemengelage deutlich zu machen: Wir haben bei der Entscheidung des Rates vom 06. Februar 2007, das Gutachten in Auftrag zu geben, den Versuch unternommen, den Untersuchungsauftrag in einem gemeinsamen Änderungsantrag mit den Grünen präziser zu fassen. Wir haben dafür leider keine Mehrheit bekommen. Für uns war seitdem klar, dass wir das Gutachten kritisch prüfen werden müssen, weil wichtige Aspekte erst gar nicht in die Untersuchung einbezogen wurden. Angesichts des nun vorliegenden Gutachtens stellen wir fest, dass zu den wesentlichen Punkten unseres Antrages das Gutachten in der Tat keine Aussage trifft. Demzufolge sind wir der Auffassung, dass das Gutachten nicht als Entscheidungsgrundlage für den Hafenausbau herangezogen werden kann, da es eben wichtige Fragen gar nicht oder nur unzureichend beantwortet. Gar nicht zur Sprache kommen etwa die Aspekte Wettbewerbssituation der Häfen in der Rheinschiene, bestehende und potenziell ausbaufähige oder neu zu begründende Kooperationen mit anderen Binnenhäfen am Rhein und die Einbeziehung der Untersuchung von Alternativen zum Hafenausbau Godorf. Wir teilen keinesfalls die lapidar an mehreren Stellen geäußerte Einschätzung des Gutachters, ein Hafenausbau sei ohne Alternative. Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder darauf aufmerksam gemacht, welche Alternativen (z.B. Kapazitätserweiterungen Niehler Hafen, regionale Zusammenarbeit) bestehen. Zu guter Letzt möchten wir noch darauf hinweisen, dass beredtes Zeugnis für den be-reits in der Öffentlichkeit geäußerten Verdacht, das Gutachten sei interessegeleitet, schon ein Blick auf die erste Seite des Gutachtens bietet: Dort steht „Gutachten im Auftrag der Häfen- und Güterverkehr Köln AG“. Es war bis zum Beschluss des Hauptaus-schusses vom 16. Januar 2006 immer das Verständnis der vier Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP, dass der Rat in der Frage des Gutachtens Herr des Verfahrens sein soll. Nichts anderes war gemeint, als in Ziffer 4 des Hauptausschusses zum Ausdruck gebracht wurde, dass der Gutachter nach den Vorgaben und Beschlüssen des Haupt-ausschusses zu beauftragen ist. Letzten Endes hat zwar die HGK das Gutachten beauftragt, der Rat hat aber die Grundlage für den Untersuchungsauftrag gelegt. Deshalb hat der Rat der Stadt Köln im Prinzip das Gutachten auch veranlasst. Es spricht weder für die Sensibilität der Verwaltung noch für die des Vorhabenträgers, wenn der Rat als der ursprüngliche Auftraggeber hier geflissentlich unterschlagen wird. Es kommt der Eindruck auf: Dieses Gutachten ist alles andere als unabhängig! Nach alledem können wir einem Ausbau des Hafens Godorf im Rat nicht die Zustimmung erteilen.“ Hier geht es zu Meldungen und Initiativen der FDP zum geplanten Ausbau des Godorfer Hafens.

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