FDP: Stadt muss bei ständigen Ampelausfällen selbst Verkehr regeln

Houben: Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein

20.04.2015 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Reinhard Houben, MdB

Zum wiederholten Mal sind in Köln an einer verkehrsrelevanten Kreuzung, diesmal am Ehrenfeldgürtel/Venloer Straße in Ehrenfeld, die Ampeln ausgefallen. Chaotische Verkehrszustände und eine erhöhte Unfallgefahr sind für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für mehrere Tage die zwangsläufigen Folgen. Die FDP-Fraktion sieht für die Stadt Köln schon seit einiger Zeit erhöhten Handlungsbedarf und forderte wiederholt die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Stadt in Not- und Ausnahmesituationen selbst den Verkehr regeln kann. Hierzu erklärt Reinhard Houben, Verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln:

„In verschiedenen Sitzungen des Verkehrsausschusses hatte die FDP-Fraktion die chaotischen Verkehrszustände aufgrund von Ampelausfällen mehrfach thematisiert. Die Verwaltung hatte daraufhin geantwortet, dass für die mehrtägigen Ampelausfälle oft das Alter eines der eingesetzten Steuergeräte der Ampeln verantwortlich sei. Für die Anlagen werden keine Ersatzteile mehr hergestellt oder vorgehalten. Dadurch entstünde bei der Ersatzbeschaffung eine zeitliche Verzögerung von zwei Tagen. Durch ein fehlendes Ersatzteil bleibt die Ampelanlage an Verkehrsknotenpunkten dunkel und die Leidtragenden sind auch heute wieder mal die Bürgerinnen und Bürger bzw. Köln-Besucherinnen und -Besucher. 

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln plädiert für die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen, damit die Stadt in Not- und Ausnahmesituationen selbst den Verkehr regeln kann. Die Sicherheit im Straßenverkehr, aber auch der Verkehrsfluss müssen aufrechterhalten werden. Die Polizei kann sich nicht immer um eine Sicherung von Kreuzungen bei Ampelausfällen kümmern. Daher sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes oder private Einsatzkräfte entsprechend geschult und zur Verkehrsregelung eingesetzt werden können.“

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