Breite: FDP dringt auf Reform für Stille Feiertage

Bundesverfassungsgericht kippt generelles Tanzverbot

01.12.2016 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Ulrich Breite
Ulrich Breite

Das Bundesverfassungsgericht hat das strikte Verbot von Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen am Karfreitag gekippt. Die Karlsruher Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit in Bayern statt. Diese anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft vertritt die Interessen konfessionsloser Menschen und hat die bayerische Regelung gerichtlich prüfen lassen. Ulrich Breite, Geschäftsführer der FDP-Ratsfraktion, kommentiert dies:

„Wir Kölner Liberalen begrüßen dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach darf der Karfreitag als "stiller Tag" laut Beschluss geschützt werden. Jede Befreiungsmöglichkeit von vorneherein auszuschließen, ist aber unverhältnismäßig. Diese Auffassung vertreten wir Liberale schon seit Jahren.

Mit Allerheiligen, dem Volkstrauertag und dem Totensonntag gibt es alleine im November drei Tage, an denen uns der Staat genauestens vorschreibt, was wir selbst in geschlossenen Räumen zu tun oder zu lassen haben. So ist gemeinschaftliches Tanzen verboten. Geregelt ist diese obrigkeitsstaatliche Verbotsausschweifung im Sonn- und Feiertagsgesetz.

Die Liste der Verbote an den „Stillen Feiertagen“ ist lang. In der Vergangenheit wurde schon an Stillen Feiertagen in Köln Kindern im Park oder auf dem Bolzplatz der Fußball weggenommen oder gar eine Hochzeitgesellschaft aufgelöst, da sie das freudige Ereignis mit Tanz und Musik feierten. Selbst Opernaufführungen wurden schon untersagt. 

Uns Liberalen geht das alles zu weit. Die Regelungen für stille Feiertage sind antiquiert und gehören reformiert, das zeigt der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts deutlich. Es muss doch reichen, laute Außenveranstaltungen wie z. B. Volksfeste zu untersagen. Indoorveranstaltungen stören keine Stille an diesen Tagen, sondern hier spielt der Staat Moralpolizei und das darf nicht sein. Entsprechend ist nun das Sonn- und Feiertagsgesetz NRW in den entscheidenden Passagen unverzüglich zu ändern.“

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Ulrich Breite, MdR

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