Zweitwohnungssteuer in Köln
18.02.2010 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Finanzausschusses setzen lassen.
Die Zweitwohnungssteuer wurde in Köln im Jahr 2004 gegen die Stimmen der FDP-Fraktion eingeführt. Neben der Beteiligung der Zweitwohnungsinhaber an den Kosten der Infrastruktur wurde die die Steigerung der Schlüsselzuweisungen durch melderechtliche Korrekturen als Ziel dieser Maßnahme genannt. In den letzten Monaten häufen sich die Beschwerden von Bürgern und bestätigen die erheblichen Zweifel der FDP am Nutzen dieses Instruments, vor allem in Bezug auf die Relation von Kosten und Nutzen bzw. von Aufwand und Einnahmen. Im Sinne einer Überprüfung von gewünschtem Ergebnis und tatsächlichen Entwicklungen bittet die FDP-Fraktion die Verwaltung deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt Köln aus der Zweitwohnungssteuer im Jahr 2009 und wie stehen diesen Einnahmen die zur Erhebung der Steuer nötigen Personalausgaben gegenüber?
2. Wie viele Verwaltungsgerichtsverfahren wurden seit Erhebung der Steuer angestrengt, wie viele wurden davon im Laufe des Verfahrens durch Änderung der Bescheide erledigt, wie viele im Sinne der Stadt entschieden und wie viele gegen die Stadt?
3. Wie hoch ist der Anteil der Ummeldungen zu Erstwohnsitzen und wie viele Zweitwohnsitze wurden seit Einführung der Zweitwohnungssteuer in Köln abgemeldet? Wie viele Zweitwohnsitze wurden im selben Zeitraum neu angemeldet?
4. Wie hoch ist die Zahl der Zweitwohnungssteuerpflichtigen, die gleichzeitig ihren Erstwohnsitz in der Stadt haben?