Zivildienst im Falle der Abschaffung der Wehrpflicht
10.03.2004 Anträge Junge Liberale Köln
Dieser Antrag zum Kreisparteitag der FDP-Köln am 13. März 2004 wurde zur Beratung an den Kreishauptausschuss der FDP am 28. April 2004 verwiesen. Die FDP Köln fordert die FDP-Bundestagsfraktion auf, sich - im Falle der Abschaffung der Wehrpflicht – für eine Umstrukturierung des Zivildienstes einzusetzen. Eine Beibehaltung des Zivildienstes in der derzeitigen Art und Weise fände bei Abschaffung der Wehrpflicht keine Rechtfertigung mehr. Die Zivildienststellen sollen jedoch erhalten bleiben und befristet den Schulabgängern angeboten werden, die im Jahr ihres Schulabschlusses keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Dies würde eine, für die Sozialdienstleister finanziell tragbare und patientenorientierte Ablösung des bisherigen Zivildienstes darstellen. Darüber hinaus würde den Schulabgängern/innen ein schneller und unverzögerter Einblick und Einstieg in die Berufswelt ermöglicht. Darüber hinaus müssen Mechanismen geschaffen werden, die freiwillige Sozialdienste attraktiver machen, z.B. durch zusätzliche Anreize aber auch durch spezielle Qualifikation, die während des Sozialdienstes erworben werden. Begründung: Mit der Abschaffung der Wehrpflicht kommt es unweigerlich auch zur Abschaffung des pflichtgemäßen Wehrersatzdienstes. Eine Beibehaltung des Zivildienstes in der derzeitigen Art und Weise fände keine Rechtfertigung mehr. § 1 ZDG spricht ausschließlich von anerkannten Kriegsdienstverweigerern, so dass ein derartiger Grundrechtseingriff nicht mehr durch diese gesetzliche Schranke gedeckt wäre. Jedoch ergeben sich durch den Wegfall dieser Zivildienststellen insbesondere wirtschaftliche Probleme bei den Sozialdienstleistern (Krankenhäuser, Pflegedienste, etc.). Diese stehen bereits heute vor dem personellen und wirtschaftlichen Kollaps. Mithin sind sie auf diese Zivildienststellen ausgerichtet und angewiesen. Bei einem radikalen Wegfall der Zivildienststellen müssten diese personell neu besetzt werden, wobei davon auszugehen ist, dass eine solche Neubesetzung teuer zu stehen kommt. Aufgrund der wirtschaftlichen Misere der Sozialdienstleister bestünde insofern daher die Gefahr, dass diese Stellen schlichtweg eingespart werden (müssen). Dies kann nicht im Sinne eines effektiven, funktionsfähigen Sozialdienstes, wie auch einer patientengerechten Betreuung sein.