Verlegung des Drogenkonsumraums am Neumarkt nach Kalk

Änderungsantrag im Rat

04.09.2025 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Nach „Neumarkt“ wird eingefügt „schnellstmöglich“.

Ein neuer Satz 2 wird eingefügt: „Dabei werden bei der Errichtung die Elemente eines Suchthilfezentrums wie zusätzliche Verpflegungsmöglichkeiten einschließlich Nachtbetrieb, Sanitäts- und Ruhebereiche sowie Aufenthaltsbereiche innen wie auch außen, medizinische und psychosoziale Versorgung, eine Kleiderkammer, Waschmaschinen berücksichtigt. Ebenso werden Maßnahmen ergriffen, um den durch „neue“ Drogen wie Crack entstandenen besonderen Herausforderungen (Verelendung/Verwahrlosung der Abhängigen) zu begegnen. Diese sollen sich an der im Hauptausschuss vom 11.08.2025 verwaltungsseitig vorgelegten „Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzeptes“ orientieren“.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

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