Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes

02.05.2002 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Der Bau- und Verkehrsausschuss hat auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP folgenden Antrag beschlossen: Beschluss: 1. Die Verwaltung wird gebeten, in Form eines Soll-Ist-Vergleiches darzustellen, aus welchen Gründen sich die Umsetzung des ursprünglichen Zeit-/Maßnahmenplanes zum aktuellen Hochwasserschutzkonzept weiter verzögert. 2. Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, in welcher Form sie auf diese Verzögerungsgründe reagiert hat und welche Optimierungsvorschläge sie infolge dessen für die Beschleunigung des Verfahrens erarbeitet hat. In diesem Zusammenhang soll aufgezeigt werden, welche baulichen, organisatorischen bzw. personellen Maßnahmen bisher ergriffen worden sind bzw. werden, um das Konzept innerhalb des beschlossenen Zeitplans realisieren zu können. Hierbei wird auch um Darstellung gebeten, inwieweit im Einsatzfall eine ausreichende Personalausstattung der Hochwasserschutzzentrale gegeben ist. 3. Die Verwaltung wird gebeten, mitzuteilen, in welcher Höhe bisher Haushaltsmittel und Zuschuss-/Fördermittel bereitgestellt bzw. abgeflossen sind. Insbesondere ist aufzuzeigen, ob die Verzögerungen dazu geführt haben, dass Zuschuss-/Fördermittel nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Begründung: Der Medienberichterstattung war in den letzten Wochen zu entnehmen, dass das aktuelle Hochwasserschutzkonzept nicht wie geplant und beschlossen bis zum Jahr 2006 umgesetzt wird, sondern voraussichtlich erst bis zum Jahr 2010. Sechs Jahre nach Beschlussfassung ist bisher nicht erkennbar, dass aus diesem Konzept resultierende bauliche Maßnahmen umgesetzt wurden. Die ständig wiederkehrenden Hochwasser der letzten Jahre geben daher Anlass zur Sorge, auch wenn die vergangenen Hochwasserwellen im Jahr 2001/2002 die Überschwemmungsgebiete noch weitgehend verschont haben. Dies ist aber keine Garantie für die Zukunft. Der effektive Einsatz der Hochwasserschutzzentrale ist für Köln von immenser Bedeutung. Eine ausreichende Besetzung der Hochwasserschutzzentrale, besonders im Einsatzfall bei höheren Wasserständen, muss daher auf jeden Fall gewährleistet sein.

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