Schuleingangsuntersuchungen
Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
09.11.2021 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die durch Corona versäumten Schuleingangsuntersuchungen – verpflichtend nach § 54 Abs. 2 des Schulgesetzes in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – aller jetzigen Erstklässler bis zum Ende des 1. Schulhalbjahr des Schuljahrs 21/22 durchzuführen.
Begründung:
Das Gesundheitsamt verlässt sich laut Antwort der Verwaltung auf eine entsprechende FDP-Anfrage auf die niedergelassenen Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte und den Erkenntnissen aus der freiwilligen U9. Bekannt ist jedoch, dass gerade für Kinder aus einem problematischen Umfeld, wo die Notwendigkeit von regelmäßigen Untersuchungen nicht umgesetzt wird, die verpflichtenden Schuleingangsuntersuchungen sehr hilfreich sind, einen Förderbedarf zu erkennen. Außerdem hat die Corona-Pandemie die psychischen Probleme von Kindern verstärkt, so dass bei den Schuleingangsuntersuchungen eigentlich gründlicher und engmaschiger als je zuvor gearbeitet werden muss.
Den Kindern wird durch das Verhalten der Verwaltung die Chance auf eine optimale Entwicklung genommen, denn wenn die Defizite oder der Förderbedarf durch den Alltag auffallen, haben die Kinder schon wichtige Zeit und den Anschluss in der Schule verloren.