Schnittstellen Sozialamt/Wohnungsamt
05.01.2000 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion hat nachstehende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Soziales und Seniorenfragen am 27.01.2000 aufnehmen lassen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 16.12.1999 eine umfassende Verwaltungsreform auf den Weg gebracht. Da die Verwaltung sich aber ständig weiter entwickeln können muss mit dem Ziel, Verwaltungsvorgänge insgesamt effizienter zu gestalten und Synergiepotentiale zu nutzen, sind Reformen als ein ständiger Prozess zu verstehen, der von der Politik begleitet werden muss. In diesem Zusammenhang ist es einer effizienten Verwaltung abträglich, dass über 150 Sozialleistungen von 37 verschiedenen Ämtern ausgezahlt werden. Die FDP vertritt deshalb seit geraumer Zeit die Idee des Bürgergeldes, wonach - im Idealfall - nur eine einzige Stelle für die Zuteilung sämtlicher Sozialleistungen zuständig ist. So werden Reibungsverluste abgebaut und beseitigt, und die Anspruchsberechtigten erhalten schneller und unbürokratischer Hilfe. 1. Wie viele Bürgerinnen und Bürger in Köln sind sozialhilfeberechtigt und nehmen die Hilfe des Sozialamtes in Anspruch? 2. Wie viele von ihnen nehmen gleichzeitig die Hilfe des Amtes für Wohnungswesen in Anspruch? 3. Wo sieht die Verwaltung - außer im Sozialhilfebereich - weitere Schnittstellen bezüglich der Zuständigkeiten beider Ämter? 4. Wie hoch ist der jeweilige durchschnittliche Verwaltungsaufwand beim Sozialamt bzw. beim Amt für Wohnungswesen von der Ermittlung der Bedürftigkeit bis zur Zuteilung der Sozialleistung? 5. Wie beurteilt danach die Verwaltung eine mittelfristige Zusammenlegung beider Ämter, um vorhandene Synergiepotentiale auszuschöpfen und so die Verwaltungsvorgänge in dem angesprochenen Bereich effizienter zu gestalten? Gibt es bezüglich einer gebündelten, zusammengelegten Zuständigkeit von Sozialämtern und Ämtern für Wohnungswesen Erfahrungswerte aus anderen Städten und Gemeinden in NRW?