Schärfere Regeln für den Verkauf, den Besitz und den Konsum von Lachgas
Antrag der Grüne-, CDU-, SPD-, FDP-, Linke- und Volt-Fraktion im Rat
27.05.2025 Anträge FDP-Fraktion
Beschluss:
- Der Verkauf und der Konsum von Lachgas ist nur für Personen ab 18. Jahren gestat-tet. Verkaufsstellen haben die Aufgabe, den Jugendschutz hier konsequent umzuset-zen.
- Die Verwaltung wird beauftragt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine bundes-einheitliche Regelung, die den Verkauf und den Konsum von Lachgas ab 18 Jahren vorschreibt, einzusetzen.
- Die Verwaltung wird beauftragt den Jugendschutz konsequent, auch mit Hilfe von Testkäufer*innen, zu kontrollieren und umzusetzen. Bei Verstößen gegen den Ju-gendschutz sollen hohe Bußgelder erhoben werden.
- Der Konsum von Lachgas auf Spielplätzen, Schulhöfen und öffentlichen Parks und Plätzen ist verboten.
Begründung:
Dieser Antrag ist das Ergebnis der Arbeit der Schülerinnen und Schüler vom Tag der Jugend und wird wertschätzend von den antragsstellenden Fraktionen aufgegriffen.
Der Konsum von Lachgas zum Erreichen eines Rausches hat in den letzten Monaten und Jahren in Köln stark zu genommen. Besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist der Konsum sehr beliebt und der Erwerb ohne Alterseinschränkung frei möglich. Die Wirkung - 2 -
von Lachgas hält nur kurz an, sodass innerhalb kürzester Zeit eine Abhängigkeit erfolgt, die teils dramatische gesundheitliche Folgen haben kann. Neben Verletzungen, die während des Rauschs passieren, können besonders irreversible Nervenschäden als Folgen des Lachgas-konsums zu lebenslangen Einschränkungen führen. Der Chefarzt für Neurologie und Palliativ-medizin am Klinikum in Köln-Merheim, Prof. Volker Limmroth, berichtete in einem Interview mit dem Kölner Stadtanzeiger am 12.02.2024 von den schwerwiegenden Folgen, die der dau-erhafte Konsum anrichten kann. Ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an - und der Konsum durch Minderjährige - muss daher dringend umgesetzt werden.