Resolution Landeshaushalt

22.03.2006 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses setzen lassen: Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen: Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln begrüßt ausdrücklich die Haushaltskonsolidierungsbemühungen der Landesregierung sowie der Regierungsfraktionen CDU und FDP. Unter rot-grüner Verantwortung musste das Land NRW seit 2001 bereits zum vierten Mal einen verfassungswidrigen Haushalt vorlegen. Der Schuldenstand des Landes beträgt mittlerweile 112 Mrd. Euro – das bedeutet eine Pro-Kopf-Verschuldung von 6.100 Euro. NRW zahlt täglich 13 Mio. Euro, nur um Kredite zu bedienen, das sind jährlich 4,7 Mrd. Euro für den Schuldendienst. Eine zukunftsgerichtete Politik für Kinder und Jugendliche muss unweigerlich mit einer verantwortungsvollen Finanzpolitik verknüpft werden. Denn Schulden sind Verbindlichkeiten zu Lasten künftiger Generationen. Kinder und Jugendliche müssen deshalb langfristig von der erdrückenden Schuldenlast befreit werden. Gleichzeitig fordert der Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln die Landesregierung auf, die Bemühungen des Landes für eine verantwortungsvolle Kinder- und Jugendpolitik sowie Bildungspolitik zu erhöhen. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln begrüßt hinsichtlich des Kinder- und Jugendförderplans des Landes,  dass die Landesregierung einen Schwerpunkt bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen setzt. So stehen zur Verbesserung der Bildungschancen der jungen Generationen im Haushaltsentwurf – bei gemeinsamer Betrachtung der Bereiche Schule und Jugendhilfe – ca. 212 Mio. Euro mehr zur Verfügung als im Vorjahr.  dass die Landesregierung zudem die kommunale Jugendhilfepolitik stärkt, indem sie innerhalb des Kinder- und Jugendförderplans die Zuweisungen an die Kommunen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit erhöht. Nach rd. 22 Mio. Euro im vergangenen Jahr wird die kommunale Jugendhilfeinfrastruktur in diesem Jahr mit mindestens 25 Mio. Euro gefördert. Die Vorgängerregierung wollte diesen Förderbereich bis 2007 dagegen auf 10 Mio. Euro kürzen und danach komplett auslaufen lassen.  dass mit der Bereitstellung von rd. 75 Mio. Euro für den Kinder- und Jugendförderplan gegenüber den zuletzt von Rot-Grün bewilligten Fördersummen von jeweils rd. 72,1 Mio. Euro in 2004 und 2005 eine spürbare Verbesserung erreicht wurde. Damit sind die in Nordrhein-Westfalen pro Jugendlichen gewährten Haushaltsmittel im Vergleich der Bundesländer überdurchschnittlich. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln fordert die Landesregierung auf, über die bereits eingeplante Verbesserung hinaus, die Mittel des Kinder- und Jugendförderplans für die kommunale Jugendförderung auf das Niveau des Kinder- und Jugendfördergesetzes in Höhe von 96 Mio. Euro anzuheben. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln begrüßt hinsichtlich der Landesförderung von Kindertageseinrichtungen,  dass die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Festlegung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen – analog zu der von der rot-grünen Landesregierung eingeführten Beitragsregelungen bei den Offenen Ganztagsschulen – vergrößert werden. Damit erhält die örtliche Jugend- und Familienpolitik ein neues Instrument.  dass die Landsregierung die Mittel für die vorschulische Sprachförderung von Kindern mit Zuwanderungshintergrund auf 15,6 Mio Euro verdoppelt.  dass die Landsregierung die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren ermöglicht und mit 2 Mio. Euro unterstützt.  dass in den Koalitionsfraktionen über Form und Möglichkeit einer bedarfsgerechten Erhöhung der Mittel für Kindertageseinrichtungen gegenüber dem Haushaltsentwurf der Landesregierung beraten wird. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln fordert die Landesregierung in diesem Zusammenhang auf,  den von Rot-Grün im Jahr 2003 eingeführten "Trägerkonsolidierungsbeitrag" – also die Aussetzung des Zuschusses pro Kindergartengruppe zur Deckung der Sachkosten – spätestens im Haushaltsjahr 2007 nicht mehr einzufordern.  dafür Sorge zu tragen, dass die Träger von Kindertageseinrichtungen, die aufgrund des rigiden Sparkurses der Vorgängerregierung zu Lasten von Kindern seit 1998 bereits sämtliche Finanzrücklagen verbraucht haben, Struktur sichernde Kompensationszahlungen erhalten.  der Stadt Köln, als Kommune mit einem besonders hohen Anteil an benachteiligten Kindern und Familien – und damit unterdurchschnittlichem Beitragsaufkommen bei überdurchschnittlichem Förderbedarf – als Folge der Abschaffung des Landeszuschusses zu den Elternbeiträgen ("Elternbeitragsdefizitausgleich") entstehenden Finanzierungsproblemen zu begegnen, indem im Rahmen der angekündigten Novelle des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) geeignete Ausgleichsverfahren eingeführt werden. Begründung: Erfolgt mündlich.

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