Reduzierung von Stellplätzen bei gutem ÖPNV-Angebot

05.09.2002 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP folgenden Beschluss gefasst: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die von der Verwaltung überarbeiteten Pläne und Erläuterungen zur Umsetzung der neuen Landesbauordnung vom 1.6.2000 zur Ermittlung des notwendigen Kfz-Stellplatzbedarfs mit der Änderung zur Kenntnis, dass die Anzahl der notwendigen, d.h. nachzuweisenden Stellplätze um 20 % (niedrigster Reduzierungsanteil), 25 % und 30 % (höchster Reduzierungsanteil) reduziert werden kann. Dabei sollen die in der bisherigen Vorlage angegebenen 25 bzw. 30 %igen Reduzierungsanteile mit 25 % und die 35 bzw. 40 %igen mit 30% festgelegt werden. Auf eine Reduzierungsmöglichkeit bei einem Abstand zur Haltestelle von über 400m ist zu verzichten. 2. beschließt deren Verwendung im Baugenehmigungsverfahren als Entscheidungshilfe. Damit verlieren die Pläne und Erläuterungen aus dem Jahre 1995 auf der Grundlage der Landesbauordnung vom November 1992 ihre Gültigkeit. Begründung: Eine Erhöhung der Reduzierbarkeit von Stellplätzen von 30 % auf 40 % und die Ausweitung des Bereichs auf 600m ist wegen der weit verbreiteten Notwendigkeit zur Schaffung von Stellplätzen nicht akzeptabel und wird durch die Änderung zurückgenommen.

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