Public Corporate Governance Kodex

02.07.2018 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die antragstellenden Fraktionen bitten darum, den folgenden Antrag zu TOP 5.2 „Public Corporate Governance Kodex“ (PCGK) in die Tagesordnung des Finanzausschusses am 02. Juli 2018 aufzunehmen:

Beschluss:

Der Finanzausschuss stellt fest, dass die Besetzung von Vorständen und Geschäftsführungen bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften durch klare und transparente Verfahren zu erfolgen hat. Der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) ist das Regelwerk, dass die dafür notwendigen Maßstäbe und Regelungen setzt, auf deren Einhaltung sich der Rat verbindlich verpflichtet.

Der Finanzausschuss beschließt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung fachlich ausgewiesener, externer Experten (z.B. auch des Deutschen Städtetags) und der Beteiligungsverwaltung im Rahmen einer Kommission

a. die einschlägigen Vorschriften des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) und deren Anwendung in der Praxis kritisch zu prüfen und zu bewerten.

b. insbesondere die Regelungen für die Durchführung von Auswahlverfahren für Vorstände und Geschäftsführungen mit dem Ziel ihre verbindlichen Anwendung kritisch zu überprüfen und zu modifizieren.

c. Wirksame Regeln für Sperrzeiten beim beruflichen Wechsel von Personen aus Aufsichtsgremien in Führungspositionen und umgekehrt auf ihre Rechtskonformität und Praktikabilität zu prüfen.

d. die gebotene und gesetzlich vorgegebene Differenzierung zwischen fakultativen und obligatorischen Aufsichtsräten sowie deren Ausschüsse zu prüfen und darzustellen.

e. Die Kompetenzen der Ständigen Ausschüsse der Aufsichtsräte in Hinsicht auf ihre gesetzlichen Aufgaben zu überprüfen.

f. Möglichkeiten zur Stärkung des Beteiligungscontrollings der Verwaltung gegenüber den Unternehmen (Vorstände, Geschäftsführungen, Aufsichtsgremien) sowie zur Ausgestaltung der Berichtspflichten aus § 113 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW auszuloten.

g. das Schulungs- und Beratungskonzept für die im Auftrag der Gemeinde ehrenamtlich tätigen Aufsichtsratsmitglieder in Hinsicht auf deren Rechte und Pflichten weiter zu entwickeln.

2. Die Ergebnisse der o. g. Kommission sind dem Finanzausschuss vorzulegen und durch eine zu bildende gemeinsame Arbeitsgruppe mit Vertretern der im Finanzausschuss vertretenen, stimmberechtigten Fraktionen mit dem Ziel zu beraten, dem Rat einen optimierten PCGK zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Sofern für dieses Verfahren Beschlüsse von Ratsgremien erforderlich sind, legt die Verwaltung den zuständigen Ausschüssen und dem Rat kurzfristig entsprechende Beschlussvorschläge vor.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

CDU-Fraktion
GRÜNE-Fraktion
FDP-Fraktion

Feedback geben