Potentialanalyse im Rahmen des KAoA-Programms

19.08.2015 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 24.08.2015 und setzen lassen.

Die neu eingeführte Potentialanalyse im Rahmen des KAoA-Programmes hat aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken diesen Ausschuss schon einmal beschäftigt. Nach Abschluss der Pilot- und der freiwilligen Phase wurden Fragen aufgeworfen um deren Beantwortung wir hier bitten. Weiterhin bitten wir die Verwaltung, ggf. die Bezirksregierung zur Beantwortung zu kontaktieren.

1. Die Leistungsbeschreibung zur Umsetzung von Potenzialanalysen für Schülerinnen und Schüler der achten Klasse im Schuljahr 2014/15 und 2015/16, die der kommunalen Ausschreibung der Stadt Köln zugrunde liegt, weicht von der Leistungsbeschreibung der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) ab. Warum kam es hier zu Abweichungen?
2. Wie sehen die schulformbezogenen Durchführungskonzepte aus, die für die Durchführung der Potenzialanalyse an Kölner Schulen in den oben genannten Zeiträumen gelten?
3. Wie wurde die Auswahl der vorgestellten Berufsfelder (diese bitte nennen) getroffen und inwieweit bezog sich diese auf regionale und schulspezifische Bezüge und externe Expertisen?
4. Die Messung von kognitiven Leistungen gilt landläufig nicht als Methode, individuelle Potentiale junger Menschen herauszuarbeiten. Insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass die Entwicklung der Intelligenz erst durchschnittlich im Alter von 16 Jahren abgeschlossen ist und sich vorher rasant entwickelt. Aus diesem Grund haben Testungen von Schülerinnen und Schülern im Alter von 14 Jahren einen sehr zweifelhaften Wert und sind für eine zukunftsorientierte Beratung schon daher nutzlos. Mit dem gerade beendeten Schuljahr wurde die Potentialanalyse allerdings um einen kognitiven Test erweitert. Mit welcher Begründung wurde diese Erweiterung der Potentialanalyse zu diesem „Massenintelligenztest“ eingeführt und in welchen Verfahren wurde diese eingesetzt? 
5. Inwieweit gelten hierbei besondere Regeln, so dass es hierfür einer besonderen Einwilligung und zur Weitergabe der Daten einer Entbindung der Schweigepflicht bedarf?

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