Planungsbeschuss für Werkstattneubau Bühnen

04.04.2017 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die antragstellenden Fraktionen haben gebeten, folgenden Zusatz- und Änderungsantrag in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 04.04.2017 unter TOP 10.12 aufzunehmen:

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer 1 des Beschlussvorschlags soll unverändert beschlossen werden. Die im Beschluss-vorschlag aufgeführten Ziffern 2 bis 6 sowie 8 bis 10 werden zurückgestellt.

2.
Auf Basis der Absichtserklärung von Bühnen der Stadt Köln und WDR, über den Werkstatt-neubau hinaus zukünftig zusätzliche Kooperationsbereiche zu erschließen, sind weiterfüh-rende Gespräche über zukünftige Synergien mit dem WDR zu führen und die Verhandlungs-ergebnisse im Detail darzustellen. Diese Darstellung soll eine Erlöskalkulation durch zukünf-tige Fremdaufträge, eine Kalkulation von Aufwandsminderungen durch eine optimierte Logis-tik, eine Kalkulation der Einnahmen aus Mehraufführungen durch vereinfachte Bühnenbild-montage sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf die Entwicklung des Betriebskos-tenzuschusses beinhalten.

3.
Zur bereits dargestellten Planung eines Werkstattneubaus auf dem benannten Grund-stücksareal des WDR sind Alternativstandorte im Stadtgebiet zu prüfen. Die Alternativstand-orte sind unter Darlegung folgender Parameter in Hinsicht auf ihre Vor- und Nachteile ver-gleichend darzustellen: Realisierbarkeit der geplanten Werkstatt an Alternativstandorten, Grundstückskosten, Erstellungskosten der Werkstatt, Verkehrsanbindung, Auswirkungen auf mögliche Kooperationen mit dem WDR. Es ist darzustellen, wie das Werkstattgebäude kos-tenoptimiert realisiert werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist in vergleichender Form zusammen mit der Variante auf dem WDR-Areal den zuständigen Ratsgremien bis zur Sommerpause vorzulegen. Auf Grundlage des dann zu treffenden Beschlusses über den zukünftigen Standort der Bühnenwerkstatt, werden dann die Bühnen der Stadt Köln mit dem Planungsauftrag beauftragt.

4.
Die Betriebsleitung wird zur Vermeidung eines Werkstätteninterims beauftragt, den aktuellen Standort zu sichern und wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu schließen. Die zusätzlichen Kosten sind im Rahmen des Wirtschaftsplans ohne Erhöhung des Betriebskos-tenzuschusses darzustellen. 

SPD-Fraktion
CDU-Fraktion
Grüne-Fraktion
FDP-Fraktion

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