Planung Ost-West-Stadtbahn

14.02.2006 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates am 14. Februar 2006 setzen lassen. Er wurde mit zwei Ergänzungsanträgen von CDU und SPD beschlossen. Zur Ratssitzung am 28. April 2005 hat die FDP-Fraktion beantragt, der Rat möge die Verwaltung beauftragen, „Planungsvorgaben für den Bau einer Ost-West-U-Bahn ... zu erarbeiten“. Auf Antrag von CDU und SPD wurde jedoch zunächst beschlossen, die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der KVB AG zu beauftragen, “den geeigneten Zeitpunkt zu ermitteln, um Planungsvorgaben ... zu erarbeiten“. In einer Mitteilung zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 31. Januar.2006 erfüllt die Verwaltung diesen Auftrag wie folgt: „Um einen Bau im Anschluss bzw. zeitnah nach Inbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn durchführen zu können, müssen die Planungen aus Sicht der Verwaltung ab 2006 aufgenommen werden“. In diesem Sinne möge der Rat beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, Planungsvorgaben für den Bau einer Ost-West-Stadtbahn zwischen Heumarkt und Universitätsstraße zu erarbeiten. Dabei sind die verkehrlichen Randbedingungen (u.a. Verkehrswert, Trassenalternativen z.B. bezüglich der Anbindung der Universität) und möglichen Kosten gutachterlich zu klären. Die entsprechenden Mittel sind bereitzustellen. Begründung: Der U-Bahnbau in Köln muss auch nach der insbesondere aus verkehrlichen Gründen äußerst notwendigen Nord-Süd-Stadtbahn fortgesetzt werden. Neben zahlreichen „kleineren“ Maßnahmen der Streckenerweiterung und -optimierung steht dabei der Bau der Ost-West-Stadtbahn ganz oben auf der Wunschliste. Diese Strecke ist insbesondere aus verkehrlichen und stadtgestalterischen Gründen von großer Bedeutung. Es gilt Heumarkt, Neumarkt, Rudolfplatz und die Aachener Straße in ihrem innerstädtischen Bereich von trennenden Gleisen zu befreien und eine ähnliche Aufwertung und Entwicklung zu ermöglichen, wie dies durch den Bau der U-Bahn unter den Ringen erfolgt ist. Aber auch aus Gründen der Verkehrssicherheit und -schnelligkeit sowie des Fahrkomforts insbesondere bei der Verknüpfung mit den kreuzenden Strecken ist diese Maßnahme geboten.

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