Pferderennbahn in Köln-Weidenpesch

25.11.2004 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag „Pferderennbahn in Köln-Weidenpesch“ auf die Tagesordnung setzen lassen: Der Rat möge beschließen: Punkt 3 wird wie folgt geändert: "3. Die Varianten einer reduzierten Bebauung sowie erzielbarer Erlöse aus einer geeigneten Wohnbebauung an der Niehler Straße zu ermitteln und dem Rat darzustellen. Sollten bis zum Sommer 2005 die benötigten Erlöse in Höhe von 10 Mio. € netto aus dem Verkauf der Grundstücke Scheibenstraße allein nicht generiert werden können, sind in Abstimmung mit dem Kölner Renn-Verein für die restliche notwendige Kapitalzuführung, abzüglich der von der Bürgerinitiative generierten zusätzlichen Mittel, die planungsrechtlichen Entscheidungen einer entsprechenden Bebauung vorzubereiten und dem Rat vorzulegen. Punkt 4 (letzter Satz) wird wie folgt geändert: 4. (…) Diese Satzungsänderung soll zeitgleich mit der Schaffung des Baurechts für die angestrebte Gesamtlösung in Kraft treten." Begründung: Zu Punkt 3: Sollte durch die Vermarktung/den Verkauf der Grundstücke an der Scheibenstraße die benötigten 10 Mio. € nicht erlöst werden können, müssen wir die erstrebte Gesamtlösung mit den planungsrechtlichen Entscheidungen zur Niehler Straße erreichen. In dem Gespräch mit dem Rennverein am 16.11.2004 waren sich an sich alle Anwesenden einig, dass wir hier einen groben Zeitpunkt nennen können, ab dem definitiv absehbar ist, ob die 10 Mio. € bereits durch die Erlöse Scheibenstraße bzw. alternative Kapitalzuführungen erreicht werden können. Mit „Sommer 2005“ müssten sich alle Beteiligten anfreunden können, weil hier notfalls ein weiterer Ratsbeschluss auch noch nach der Sommerpause im September 2005 gefasst werden könnte, so dass genügend Spielraum für alle Parteien verbleibt. Wie wir den dann zu fällenden Ratsbeschluss ausgestalten, halten wir uns ebenfalls weiter offen, so dass sich hieran im Vergleich zur Entwurfsfassung nichts ändert. Zu Punkt 4: Die zeitliche Bindung der Satzungsänderung an die Schaffung des Baurechts für die Grundstücke an der Scheibenstraße erscheint uns nicht sachgerecht. Alle Seiten sind an der bereits am 29.10..2004 definierten Gesamtlösung interessiert, weswegen wir hinsichtlich der Satzungsanderung nicht – unter Umständen irreversible - Fakten nach einer Teillösung schaffen sollten.

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